Beschluss:
Der Gemeinderat stellt fest, dass die Gründe für die Geheimhaltung des nachfolgenden Beschlusses, der mit seinem Wortlaut wiedergegeben wird, weggefallen sind:
Beschluss Nr. 46/2015 in der Sitzung am 21.04.2015:
Die Gemeinde Bubenreuth tritt in Kontakt mit geeigneten potentiellen Investoren, beispielsweise Wohnungsbaugenossenschaften, und bietet ihnen das gemeindliche Grundstück Fl.-Nr. 421 (neben dem Wäldchen am Rathaus) zweckgebunden zur Errichtung eines Unterkunftsgebäudes für ca. 30 Flüchtlinge zum Kauf oder wahlweise auch zur Überlassung in Erbpacht an.
Gemäß Art. 52 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 20 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat von Bubenreuth sind die in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüsse bekanntzugeben, sobald die Gründe für ihre Geheimhaltung weggefallen sind.
Ohne weitere Aussprache fasst der Gemeinderat folgenden
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Anwesend: |
15 |
/ mit |
15 |
gegen |
0 |
Stimmen |
