Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Gemeinderat stellt fest, dass die Gründe für die Geheimhaltung des nachfolgenden Beschlusses, der mit seinem Wortlaut wiedergegeben wird, weggefallen sind:

 

Beschluss Nr. 46/2015 in der Sitzung am 21.04.2015:

Die Gemeinde Bubenreuth tritt in Kontakt mit geeigneten potentiellen Investoren, beispielsweise Wohnungsbaugenossenschaften, und bietet ihnen das gemeindliche Grundstück Fl.-Nr. 421 (neben dem Wäldchen am Rathaus) zweckgebunden zur Errichtung eines Unterkunftsgebäudes für ca. 30 Flüchtlinge zum Kauf oder wahlweise auch zur Überlassung in Erbpacht an.

 

 


Gemäß Art. 52 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 20 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat von Bubenreuth sind die in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüsse bekanntzugeben, sobald die Gründe für ihre Geheimhaltung weggefallen sind.

 

Ohne weitere Aussprache fasst der Gemeinderat folgenden


Anwesend:

15

/ mit

15

gegen

0

Stimmen