Beschluss:
Die Gemeinde Bubenreuth passt die Gebühren für Leihinstrumente der Jugendmusikstätte ab dem Schuljahr 2015/2016 wie folgt an:
Instrument |
neuer Mietpreis |
Gitarre |
40 EUR |
Geige |
60 EUR |
Klarinette |
120 EUR |
Saxophon |
120 EUR |
Die Verwaltung wird beauftragt, Änderungssatzungen der Jugendmusikstättensatzung sowie der Gebührensatzung vorzubereiten.
Sachverhalt:
Im Schuljahr 2012/2013 hat die Gemeinde Bubenreuth den Musikunterricht vom Musikverein Bubenreuth übernommen. Im ersten Jahr wurden die Musikinstrumente noch durch den Musikverein an die Schüler verliehen. Mit dem Schuljahr 2013/2014 wurde auch das Ausleihen der Musikinstrumente an die Gemeinde übergeben. Die Höhe der Gebühren wurde bei der Übernahme nicht angepasst, sondern nur 1:1 übernommen.
Im Vergleich mit den umliegenden Musikschulen liegen die Mietpreise der Jugendmusikstätte Bubenreuth weit unter dem Durchschnitt. In den Leihgebühren der umliegenden Musikschulen sind Reparaturen, Saiten und Reinigung/Wartung enthalten.
Instrument |
Musikschule Forchheim |
Musikschule Hemhofen |
J-Musikstätte Bubenreuth bisher |
J-Musikstätte Bubenreuth neu |
Gitarre |
72 EUR |
40 EUR |
24 EUR |
40 EUR |
Geige |
120 EUR |
90 EUR |
30 EUR |
60 EUR |
Klarinette |
144 EUR |
200 EUR |
96 EUR |
120 EUR |
Saxophon |
144 EUR |
200 EUR |
96 EUR |
120 EUR |
Das Ausleihen der Musikinstrumente wird bisher privatrechtlich über Verträge mit den „Mietern“ geregelt. Die Verwaltung strebt aber aus Gründen des einheitlichen Vollzugs an, auch den Instrumentenverleih (wie die Jugendmusikstätte auch sonst) öffentlich-rechtlich zu regeln. Dazu sind bei nächster Gelegenheit die Jugendmusikstätten-Satzung und die zugehörige Gebührensatzung entsprechend zu ergänzen.
Nach kurzer Aussprache entscheidet der Gemeinderat wie folgt:
Anwesend: |
14 |
/ mit |
12 |
gegen |
2 |
Stimmen |
(GRM Schmucker-Knoll ist bei der Beratung und Abstimmung nicht im Sitzungssaal anwesend.)