Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 2

Beschluss:

 

Die Gemeinde Bubenreuth passt die Gebühren für Leihinstrumente der Jugendmusikstätte ab dem Schuljahr 2015/2016 wie folgt an:

 

 

Instrument

neuer Mietpreis

Gitarre

40 EUR

Geige

60 EUR

Klarinette

120 EUR

Saxophon

120 EUR

 

 

Die Verwaltung wird beauftragt, Änderungssatzungen der Jugendmusikstättensatzung sowie der Gebührensatzung vorzubereiten.


Sachverhalt:

 

Im Schuljahr 2012/2013 hat die Gemeinde Bubenreuth den Musikunterricht vom Musikverein Bubenreuth übernommen. Im ersten Jahr wurden die Musikinstrumente noch durch den Musikverein an die Schüler verliehen. Mit dem Schuljahr 2013/2014 wurde auch das Ausleihen der Musikinstrumente an die Gemeinde übergeben. Die Höhe der Gebühren wurde bei der Übernahme nicht angepasst, sondern nur 1:1 übernommen.

 

Im Vergleich mit den umliegenden Musikschulen liegen die Mietpreise der Jugendmusikstätte Bubenreuth weit unter dem Durchschnitt. In den Leihgebühren der umliegenden Musikschulen sind Reparaturen, Saiten und Reinigung/Wartung enthalten.

 

 

Instrument

Musikschule Forchheim

Musikschule Hemhofen

J-Musikstätte Bubenreuth bisher

J-Musikstätte Bubenreuth neu

Gitarre

72 EUR

40 EUR

24 EUR

40 EUR

Geige

120 EUR

90 EUR

30 EUR

60 EUR

Klarinette

144 EUR

200 EUR

96 EUR

120 EUR

Saxophon

144 EUR

200 EUR

96 EUR

120 EUR

 

Das Ausleihen der Musikinstrumente wird bisher privatrechtlich über Verträge mit den „Mietern“ geregelt. Die Verwaltung strebt aber aus Gründen des einheitlichen Vollzugs an, auch den Instrumentenverleih (wie die Jugendmusikstätte auch sonst) öffentlich-rechtlich zu regeln. Dazu sind bei nächster Gelegenheit die Jugendmusikstätten-Satzung und die zugehörige Gebührensatzung entsprechend zu ergänzen.

 

Nach kurzer Aussprache entscheidet der Gemeinderat wie folgt:


Anwesend:

14

/ mit

12

gegen

2

Stimmen

(GRM Schmucker-Knoll ist bei der Beratung und Abstimmung nicht im Sitzungssaal anwesend.)