Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 4

Beschluss:

 

 

Die Gemeinde Bubenreuth erlässt folgende Satzung:

 

HAUSHALTSSATZUNG

 

der Gemeinde Bubenreuth

für das Haushaltsjahr 2015                                                      

 

vom (Ausfertigungsdatum)

 

Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:

 

 

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im Verwaltungshaushalt

 

            in den Einnahmen und Ausgaben mit                                                        8.362.950 EUR

 

 

und im Vermögenshaushalt

 

            in den Einnahmen und Ausgaben mit                                                        3.833.050 EUR

 

ab.

 

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.

 

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 4

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.    Grundsteuer

 

        a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                                     360 v.H.

 

        b) für die Grundstücke (B)                                                                               360 v.H.

 

2. Gewerbesteuer                                                                                                    360 v.H.

 

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 450.000 EUR festgesetzt.

 

 

§ 6

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2015 in Kraft.

 

 

 

(Ausfertigung)

 

 

Die vorliegenden Entwürfe der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans sind wie folgt zu ändern:

-    Im Vermögenshaushalt ist bei Unterabschnitt 8810 zusätzlich die Haushaltsstelle 1.8810.9590 mit einem Ansatz von 50.000 EUR einzurichten. (Planungskosten Lärmschutzwall)

-    Der Ansatz bei Haushaltsstelle 1.8810.9320 für das Jahr 2015 ist auf 20.000 EUR zu erhöhen und für das Jahr 2016 auf 60.000 EUR zu verringern (Grundstückskauf Sportgelände SVB).

-    Die Tilgungsraten im Finanzplan sind ab 2016 an die Tilgungsraten der Anlage „Schuldenübersicht“ anzugleichen.

 

Die Entnahme und Zuführung der Rücklage,

 

Die Werte unter §§ 1 und 2 des dieses Entwurfs der Haushaltssatzung und die Ansätze der Entnahme aus und der Zuführung zur Allgemeinen Rücklage sind im Entwurf des Haushaltsplans wie oben dargestellt zu ändern und das Volumen des Vermögenshaushalts sowie die weiteren Bestandteile von Haushaltsplan und Haushaltssatzung mit den dazugehörigen Anlagen entsprechend anzupassen.

 

Sodann ist die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan auszufertigen

 


Wortprotokoll:

 

Der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2015 wurden im Finanzausschuss vorberaten und einvernehmlich in die vorliegende Fassung vom 24./27.04.2015 gebracht, die dem Gemeinderat zur Beschlussfassung anempfohlen wird.

 


Namentliche Abstimmung:

 

Christian Dirsch

nein

Gabriele Dirsch

 

nein

Johannes Eger

ja

Andreas Horner

 

nein

Dr. Stephan Junger

ja

 

Johannes Karl

ja

Hans-Jürgen Ley

ja

Wolfgang Meyer

ja

Doris Michaelis

ja

Annemarie Paulus

ja

 

Dr. Christian Pfeiffer

ja

 

Bärbel Rhades

 

nein

Tassilo Schäfer

ja

 

Christa Schmucker-Knoll

ja

Norbert Stumpf

ja

 

Folglich:

 

anwesend:

15

/ mit

11

gegen

4

Stimmen