Beschluss:
Die Gemeinde Bubenreuth erlässt folgende Satzung:
HAUSHALTSSATZUNG
der Gemeinde Bubenreuth
für das Haushaltsjahr 2015
vom (Ausfertigungsdatum)
Auf
Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende
Haushaltssatzung:
§ 1
Der
als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit
festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 8.362.950 EUR
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.833.050 EUR
ab.
§ 2
Der
Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die
Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1.
Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 360 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 360
v.H.
2. Gewerbesteuer 360
v.H.
§ 5
Der
Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem
Haushaltsplan wird auf 450.000 EUR festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt
mit dem 1. Januar 2015 in Kraft.
(Ausfertigung)
Die vorliegenden Entwürfe der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans sind wie folgt zu ändern:
- Im Vermögenshaushalt ist bei
Unterabschnitt 8810 zusätzlich die Haushaltsstelle 1.8810.9590 mit einem
Ansatz von 50.000 EUR einzurichten. (Planungskosten Lärmschutzwall)
- Der Ansatz bei
Haushaltsstelle 1.8810.9320 für das Jahr 2015 ist auf 20.000 EUR
zu erhöhen und für das Jahr 2016 auf 60.000 EUR zu verringern
(Grundstückskauf Sportgelände SVB).
- Die Tilgungsraten im Finanzplan sind ab
2016 an die Tilgungsraten der Anlage „Schuldenübersicht“ anzugleichen.
Die Entnahme und Zuführung der Rücklage,
Die Werte unter §§ 1 und 2 des dieses Entwurfs der Haushaltssatzung und die Ansätze der Entnahme aus und der Zuführung zur Allgemeinen Rücklage sind im Entwurf des Haushaltsplans wie oben dargestellt zu ändern und das Volumen des Vermögenshaushalts sowie die weiteren Bestandteile von Haushaltsplan und Haushaltssatzung mit den dazugehörigen Anlagen entsprechend anzupassen.
Sodann ist die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan auszufertigen
Wortprotokoll:
Der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2015 wurden im Finanzausschuss vorberaten und einvernehmlich in die vorliegende Fassung vom 24./27.04.2015 gebracht, die dem Gemeinderat zur Beschlussfassung anempfohlen wird.
Namentliche
Abstimmung:
Christian Dirsch |
nein |
|
Gabriele Dirsch |
|
nein |
Johannes Eger |
ja |
|
Andreas Horner |
|
nein |
Dr. Stephan Junger |
ja |
|
Johannes Karl |
ja |
|
Hans-Jürgen Ley |
ja |
|
Wolfgang Meyer |
ja |
|
Doris Michaelis |
ja |
|
Annemarie Paulus |
ja |
|
Dr. Christian Pfeiffer |
ja |
|
Bärbel Rhades |
|
nein |
Tassilo Schäfer |
ja |
|
Christa Schmucker-Knoll |
ja |
|
Norbert Stumpf |
ja |
Folglich:
anwesend: |
15 |
/ mit |
11 |
gegen |
4 |
Stimmen |