Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Auf Grund der vorgelegten Unterlagen kann das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt werden, sofern folgende Bedingungen eingehalten werden:

 

  1. Die Vorgaben der gemeindlichen Stellplatz- und Garagensatzung sind einzuhalten. Dies gilt nicht nur für den zu errichtenden Anbau, sondern auf Grund der besonderen Lage, des Zuschnitts und der Nutzung des Anwesens auch für den auf dem Grundstück Fl.-Nr. 136/3 gelegenen Gewerbebetrieb. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass die auf den angrenzenden Grundstücken Fl.-Nrn. 136/20 und 136/11 erforderlichen Stellplätze nicht beeinträchtigt werden dürfen.

 

  1. Wegen der besonderen verkehrsmäßigen Gegebenheiten (unübersichtliche Kurve, Schulweg) sind sowohl die Stellplätze als auch die Zufahrt zu diesen einvernehmlich mit der Gemeinde festzulegen.

 

  1. Die momentan durch die Antragstellerin geplante (private) Wohnnutzung kann nicht ohne weiteres in gewerbliche Nutzung geändert werden; das gemeindliche Einvernehmen hierzu kann nicht unterstellt werden. In jedem Fall wird dann eine erneute, ausführliche Prüfung durch die Gemeinde und das Landratsamt notwendig.

 

Die Entscheidung darüber, ob eine Baugenehmigung erteilt wird, wird durch die Baugenehmigungsbehörde, das Landratsamt Erlangen-Höchstadt, getroffen. Diese Entscheidung kann durchaus von der Auffassung der Gemeinde Bubenreuth abweichen.


Sachverhalt:

 

Die zur Bebauung vorgesehenen Grundstücke liegen innerhalb des Geltungsbereichs des Flächennutzungsplanes und sind dort als Mischgebiet (MI) ausgewiesen; ein Bebauungsplan für diese Grundstücke existiert nicht.

 

Eine mögliche Bebauung richtet sich deshalb nach den Vorgaben des § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile). Demzufolge ist das Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Außerdem müssen die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt bleiben und das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

 

Zur Einschätzung, ob die o.g. Vorgaben nach Meinung des Bauausschusses eingehalten werden, hat die Antragstellerin den Bebauungsvorschlag eingereicht. In der Sitzung wird darüber ausführlich zu beraten sein. Ein Beschlussvorschlag wird deshalb nicht vorgelegt und in der Bauausschusssitzung erarbeitet.


Anwesend:

5

/ mit

4

gegen

1

Stimmen