Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

 

1.    Der Bürgermeister wird beauftragt, mit der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH den vorgelegten Dienstleistungsvertrag über die Vorbereitung und Durchführung von Bündelausschreibungen für die Lieferung von elektrischer Energie über ein web-basiertes Beschaffungsportal abzuschließen.

2.    Die Gemeinde Bubenreuth überträgt die Aufgabe der Ausschreibung von Lieferleistungen für elektrische Energie, die alle verfahrensleitenden Entscheidungen umfasst, auf den Bayerischen Gemeindetag als ausschreibende Stelle.

3.    Es soll im Rahmen der Bündelausschreibung 2017 bis 2019 „besonderer Ökostrom“ nach den Kriterien „THG 50 %“ beschafft werden.

4.    Die Verwaltung wird gebeten, umgehend die Abnahmestellen im geforderten Datenformat zu erfassen bzw. auf Vollständigkeit zu prüfen und zu ergänzen.

 


Sachverhalt:

 

Auf die Sachverhaltsdarstellung unter TOP 39 der Gemeinderatssitzung am 21.04.2015 wird Bezug genommen.

 

Wie bereits bekannt ist, laufen die Stromlieferverträge zahlreicher Gemeinden aus, die sich an einem Rahmenvertrag beteiligt haben, den der Bayerische Gemeindetag für seine in ihm zusammengeschlossenen Gemeinden mit Eon ausgehandelt hatte.

 

Nun hat der Bayerische Gemeindetag die „KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH“ beauftragt, eine Bündelausschreibung für den Strombezug kommunaler Liegenschaften und Anlagen durchzuführen. Ausgeschrieben werden sollte die Lieferung von „100 % Ökostrom“. Dieser „Ökostrom“ wird allerdings – in rechtlich zulässiger Weise – lediglich als solcher deklariert („Handel mit Zertifikaten“), wie er tatsächlich erzeugt wurde, ist nicht nachvollziehbar.

 

Deshalb hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 21.04.2015 beschlossen, dass sich die Gemeinde an den Bayerischen Gemeindetag mit dem Wunsch wendet, die Ausschreibung so zu ändern, dass „echter“ Ökostrom mit einer Quote „THG 50 %“ zu liefern sei; diese Quote benennt den Anteil elektrischer Energie, der in neuen Erzeugungsanlagen generiert wird („neu“ in diesem Sinne sind Wind-, Biomasse- und Solarkraftanlagen, wenn sie nicht älter als vier Jahre, Wasserkraft- und Geothermieanlagen, wenn sie nicht älter als sechs Jahre sind).

 

Die Verwaltung hat dies dem Bayerischen Gemeindetag vorgetragen, der eine Sammelausschreibung mit weiteren Gemeinden in Oberbayern organisieren konnte, die ähnliche Bedenken wie Bubenreuth gegen die bisherigen Konditionen der Ausschreibung vorgebracht hatten. Die KUBUS GmbH wird nun auch eine Ausschreibung für den gewünschten „besonderen Ökostrom“ durchführen.

 

In der Beratung stellt GRM Meyer folgenden Antrag, über den der Vorsitzende abstimmen lässt:

 

 

Antrag:

 

Die Gemeinde Bubenreuth schließt sich der ursprünglichen Bündelausschreibung für „100 % Ökostrom“ an und verzichtet zunächst noch auf die Bedingung „besonderer Ökostrom“, die gegebenenfalls bei der nächsten Ausschreibungsrunde zugrunde gelegt werden könne.

 

Anwesend:

15

/ mit

3

gegen

12

Stimmen

(Damit ist der Antrag abgelehnt.)

 

 

Sodann beschließt der Gemeinderat:


Anwesend:

15

/ mit

12

gegen

3

Stimmen