Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 3, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Die Gemeinde Bubenreuth stellt für die nachfolgend näher beschriebene nördlich der Ortslage gelegene bisher landwirtschaftlich genutzte Fläche den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Photovoltaik-Anlage Bubenreuth-Nord“ neu auf und ändert dazu im dritten Änderungsverfahren den Flächennutzungsplan, der für dieses Gebiet bisher „Flächen für die Landwirtschaft“ darstellt.

 

Das Gebiet mit einer Größe von ca. 13 ha ergibt sich aus dem der Niederschrift beigefügten Lageplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist; es ist wie folgt begrenzt:

·           im Nordosten:      durch die Gemeindegrenze nach Baiersdorf,

·           im Südosten:       von landwirtschaftlichen Flächen,

·           im Südwesten:    von dem Weg Fl.-Nr. 600, Gemarkung Bubenreuth,

·           im Nordwesten:   durch die Bahntrasse der Bahnlinie Nürnberg-Bamberg.

 

Es ist vorgesehen, das Gebiet als Sonstiges Sondergebiet zur Nutzung der Sonnenenergie gemäß § 11 Baunutzungsverordnung festzusetzen. Die Planung betrifft ein Gebiet, das im wirksamen Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt ist. Der Flächennutzungsplan wird parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans geändert (§ 8 Abs. 3 Baugesetzbuch – BauGB).

 

Allgemeines Ziel der Planung ist, dem Bedarf an erneuerbarer Energie zu entsprechen und dazu eine geeignete noch verfügbare, durch die Eisenbahn bereits vorbelastete Fläche zu nutzen.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt im Rahmen einer Bürgerversammlung am 06.05.2015 auf der Grundlage des bisher vorliegenden Vorentwurfs vom 10.03.2015 mit Änderung vom 21.04.2015.

 


Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 05.03.2015 hat das Unternehmen „nef neue energie franken GmbH“ (NEF GmbH) gebeten, ein Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für ein Sondergebiet zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage einzuleiten.

 

Über die Absichten des Unternehmens wurde vom Arbeitskreis EWB in der Gemeinderatssitzung am 10.02.2015 unter TOP 20 bereits berichtet.

 

Der Flächennutzungsplan stellt bisher für den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplans „Flächen für die Landwirtschaft“ dar und muss deshalb im Parallelverfahren geändert werden.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans bzw. der Änderung des Flächennutzungsplans umfasst nach dem Stand vom 21.04.2015 die Grundstücke Fl.-Nr. 335, 600 (Feldweg), 601 (Graben), 604, 605, 608, 610, 613, 614, 615, 616, 618 (TF) und 619 (TF, Weg). Er hat eine Größe von 11,4 ha, wovon auf die Fläche für die PV-Anlage 8,9 ha, auf Ausgleichsflächen 1,6 ha und auf Grünflächen 0,9 ha entfallen (Stand 10.03.2015).

 

 


Anwesend:

15

/ mit

11

gegen

3

Stimmen

(GRM Eger nimmt wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teil.)