Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

 

Dem Antrag der Katholischen Kirchenstiftung „Maria Heimsuchung“ vom 31.03.2015 wird nur insoweit entsprochen, als die Gemeinde Bubenreuth von den im Kindergarten St. Marien zur Aufnahme vor dem vollendeten dritten Lebensjahr vorgesehenen Kindern nur die mit dem erhöhten Gewichtungsfaktor 2,0 über das gesamte Kindergartenjahr 2015/2016 fördert, die ab 30.11.2015 das dritte Lebensjahr vollenden werden; dies betrifft 3 Kinder. Die gesetzliche Förderung der noch nicht dreijährigen Kinder mit dem Gewichtungsfaktor 2,0 bleibt unberührt.


Sachverhalt:

 

In der Vergangenheit wurde den Kindergärten eine (freiwillige) Förderung von Kindern unter drei Jahren mit Gewichtungsfaktor 2,0 (statt 1,0) für das gesamte Kindergartenjahr genehmigt und zwar auch dann mit diesem Gewichtungsfaktor und für das vollständige Kindergartenjahr, wenn das jeweilige Kind im Laufe des Kindergartenjahres (Betreuungsjahr) das dritte Lebensjahr vollendete.

 

Die Katholische Kirchenstiftung „ Maria Heimsuchung“ hat mit Datum vom 31.03.2015 wiederum Antrag gestellt, diese Regelung auch im Kindergartenjahr 2015/2016 für insgesamt 5 Kinder anzuwenden. Diese 5 Kinder vollenden das dritte Lebensjahr wie folgt: 1 Kind im Oktober 2015, 1 Kind im November 2015, 2 Kinder im Januar 2016 sowie 1 Kind im Februar 2016.

 

Mit Beschlüssen vom 18.03.2014 und 08.04.2014 hat der Gemeinderat seine bisher geübte Praxis jedoch dahingehend eingeschränkt, als er noch nicht dreijährige Kinder über das ganze Betreuungsjahr als Krippenkinder in den örtlichen Kindergärten nur noch dann fördert, wenn sie erst nach dem 30.11. des dem Betreuungsjahr vorausgehenden dritten Jahres geboren sind.

 

 


Anwesend:

14

/ mit

14

gegen

0

Stimmen

(GRM Rhades ist bei der Beschlussfassung nicht anwesend.)