Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1

Beschluss:

 

Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, den folgenden „Vertrag zur Änderung der Zweckvereinbarung zur Übernahme von Abwässern der Gemeinde Bubenreuth in die öffentliche Abwasseranlage der Stadt Erlangen abzuschließen:

 

„Vertrag:

 

Änderung der Zweckvereinbarung vom 30.04./12.05.1980
über die Einleitung der Abwässer aus dem Gemeindegebiet Bubenreuth
in die öffentliche Abwasseranlage -ö. A.- der Stadt Erlangen

Zwischen der Stadt Erlangen - Entwässerungsbetrieb -
vertreten durch die Werkleitung
- nachfolgend Abnehmer genannt -

und

der Gemeinde Bubenreuth
vertreten durch den 1. Bürgermeister
- nachfolgend Einleiter genannt -

wird Folgendes vereinbart:

 

§ 1

Die Zweckvereinbarung vom 30.04./12.05.1980 über die Einleitung der Abwässer aus dem Gemeindegebiet Bubenreuth in die öffentliche Abwasseranlage der Stadt Erlangen, zuletzt geändert am 07.10./13.11.2013, wird wie folgt geändert:

1.     § 1 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

“Das gemeindliche Kanalnetz besteht aus den Entwässerungsnetzen in den Einzugs-gebieten Bubenreuth-Südhang, Bubenreuth-Geigenbauersiedlung und Bubenreuth-Nord.“

2.    § 1 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

„Der Stadt ist bekannt, dass die Gemeinde der Gemeinde Atzelsberg mit Vertrag vom 14./17.11.1977, geändert durch Vertrag vom 19.02.2007 mit der Gemeinde Marloffstein, gestattet hat, das Abwasser von 600 EW60 mit einer maximalen Einleitungs-Abwasser­menge von 42 l/sec aus dem Gemeindegebiet Rathsberg in das gemeindliche Kanalnetz einzuleiten.
Die Stadt ist mit dieser Einleitung einverstanden.“

3.    In § 2 Abs. 1 wird die Zahl „6.000“ durch die Zahl „6.400“ ersetzt.

4.    § 2 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:

„Die maximale Einleitungs-Abwassermenge wird für das Einzugsgebiet Bubenreuth-Nord, Bubenreuth-Geigenbauersiedlung und Rathsberg auf 96 l/sec (Einleitungsstelle 1), für das Einzugsgebiet Bubenreuth-Südhang auf 1.177 l/sec (Einleitungsstelle 2) begrenzt.“

5.    In § 2 Abs. 2 Satz 2 werden die Worte „ATV-DVWK Merkblattes A 115“ durch die Worte „DWA Merkblattes M 115“ ersetzt.

6.    § 3 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

„Der Anschluss des gemeindlichen Kanalnetzes an die öffentliche Abwasseranlage der Stadt erfolgt für Bubenreuth-Nord, Bubenreuth-Geigenbauersiedlung und Rathsberg bei Haltung Nr. 08451850 in der Bayreuther Straße (Einleitungsstelle 1). An dieser Einleitungsstelle wird ausschließlich vorbehandeltes Mischwasser eingeleitet.
Der Anschluss für Bubenreuth-Südhang erfolgt bei Schacht Nr. 6285165 im Bubenreuther Weg (Einleitungsstelle 2). An dieser Einleitungsstelle wird unbehandeltes Mischwasser eingeleitet. Die Lage der Einleitungsstellen ist im Lageplan vom 23.03.2015  eingetragen, welcher Bestandteil dieser Vereinbarung ist.“

7.    In § 7 Abs. 3 Satz 3 wird die Bruchzahl „6/270“ durch die Bruchzahl „64/2700“ ersetzt.

8.    In § 8 Abs. 2 Satz 2 wird die Zahl „139,04“ durch die Zahl „137,89“ ersetzt.

9.    Der beiliegende Lageplan der Anschlussstellen 1 und 2 vom 23.03.2015 wird als Anlage Bestandteil der Zweckvereinbarung.

§ 2

Von dieser Änderungsvereinbarung erhalten der Abnehmer, der Einleiter, die Rechtsaufsichtsbehörde, das Landratsamt Erlangen-Höchstadt und das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg je eine Ausfertigung.

 

§ 3

Diese Änderungsvereinbarung tritt zum 01.01.2016 in Kraft.

 

(Ausfertigung)“

 


Sachverhalt:

 

Anlässlich der Verlängerung der 2009 nach 20 Jahren abgelaufenen wasserrechtlichen Genehmigung zur Einleitung von Abwasser aus bestehenden Mischwasserentlastungsanlagen in die Regnitz waren für eine neue 25 Jahre geltende Erlaubnis die prognostizierten Einwohnerwerte (EW) neu zu berechnen. Den EW wird die Entwicklung der Einwohnerzahlen (EZ) bzw. für das Gewerbe die Entwicklung der sogenannten Einwohnergleichwerte (EGW) zu Grunde gelegt.

 

Für die Prognose maßgeblich sind die nach dem jetzt geltenden Flächennutzungsplan gegenüber 1989 hinzukommenden Wohnbau- und Gewerbeflächen. In die Berechnung wurden alle zum heutigen Zeitpunkt bekannten künftig möglichen Baugebiete („Posteläcker“, „Hoffeld“, „Hirtenhausäcker“), aber auch das bestehende Baugebiet „Krenacker“ mit einbezogen. Hieraus ergibt sich eine Erhöhung der Einwohnerwerte von bisher 6.000 EW60 auf nunmehr 6.400 EW60.

 

Wegen dieser Erhöhung der Einwohnerwerte bei Einbeziehung aller oben genannten Baugebiete sind für die spätere Ausweisung von Bauflächen aller Voraussicht nach keine zusätzlichen Regenrückhaltungen mehr notwendig. Ebenfalls sind dann keine teuren und langwierigen Änderungen des Wasserrechts mehr erforderlich (Planungskosten Ingenieurbüro, Gebühren etc.).

 

Das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg drängt nun darauf, dass die im Rahmen der Berechnungen für die wasserrechtliche Erlaubnis ermittelten Einwohnerwerte mit denen korrespondieren, die der Vereinbarung mit der Stadt Erlangen über die Abnahme des Bubenreuther Abwassers zugrunde liegen. Hieraus ergibt sich eine Erhöhung der Einwohnerwerte von bisher 6.000 EW60 auf nunmehr 6.400 EW60, wobei daraus wie bisher 600 EW60 zur Durchleitung der Abwässer der Gemeinde Marloffstein benötigt werden.

 

Aus diesem Grund ist die Vereinbarung über die Einleitung der Abwässer aus dem Gemeindegebiet in die Kläranlage der Stadt Erlangen anzupassen. Gleichzeitig werden Konkretisierungen bzw. sprachliche Klarstellungen der Einleitungsstellen und der Einleitungsgebiete durch diese Änderung bewirkt.

 

In der Beratung äußert GRM Horner Zweifel an der Berechnung bzw. den ihr zugrundeliegenden Daten.


Anwesend:

15

/ mit

14

gegen

1

Stimme