Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

 

Zusätzlich zu den Pflichtleistungen nach Art 22 Satz 2 BayKiBiG gewährt die Gemeinde Bubenreuth allen Einrichtungen mit Bubenreuther Kindern als freiwillige Leistung einen kommunalen Förderanteil in Höhe des staatlichen Qualitätsbonus plus, das ist eine Erhöhung des Basiswertes um 53,69 EUR, und erklärt, dass die zusätzlichen Mittel zur Qualitätsverbesserung eingesetzt werden.

 

Auf den Erhöhungsbetrag werden solche freiwillige Zuschüsse angerechnet, die die Gemeinde örtlichen Kindertagesstätten auf Grund etwaiger Kooperationsvereinbarungen gewährt. Weitere freiwillige Zuschüsse für Spielgeräte, Einrichtungsgegenstände und Instandhaltungsmaßnahmen leistet die Gemeinde nicht (mehr).


Sachverhalt:

 

Der Ministerrat hat am 15. Juli 2014 beschlossen, die zunächst beabsichtigte gesetzliche Leistung einer Erhöhung des Zuschusses zu den Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen vorerst zurückzustellen und die vorgesehenen Mittel stattdessen für Qualitätsverbesserungen einzusetzen.

 

Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der kindbezogenen Förderung durch einen optionalen Aufschlag auf den Basiswert („Qualitätsbonus plus“) in Höhe von 53,69 EUR bei einer Buchungszeit von 3 bis 4 Stunden.

 

Kriterien zur Bewertung der Erhöhung der Qualität werden durch das Ministerium nicht festgelegt.

 

Voraussetzung für die Bewilligung des staatlichen Qualitätsbonus plus ist, dass die Gemeinde

-       auch ihren (kommunalen) Förderanteil aufstockt und gleichfalls in der Höhe des staatlichen Qualitätsbonus plus gewährt und

-       erklärt, dass die zusätzlichen Mittel zur Qualitätsverbesserung eingesetzt werden.

 

Für alle Einrichtungen mit Bubenreuther Kindern fallen für die Gemeinde Bubenreuth pro Jahr ca. 30.000 EUR Mehrkosten an. Die Einrichtungen erhalten dadurch ca. 60.000 EUR Mehreinnahmen.


Anwesend:

15

/ mit

15

gegen

0

Stimmen