Beschluss:
Die Gemeinde Bubenreuth fördert das zur Aufnahme im Musikkindergarten vorgesehene, am 14.12.2012 geborene Kind mit dem erhöhten Gewichtungsfaktor 2,0 über das gesamte Kindergartenjahr 2015/2016.
Sachverhalt:
Mit Beschlüssen des
Gemeinderates Bubenreuth vom 24.07.2007 bzw. 04.09.2007 sowie den Beschlüssen
über die Verlängerung um ein weiteres Jahr vom 16.09.2008, 07.07.2009,
18.05.2010 und 28.06.2011 wurde den beiden örtlichen Kindergärten eine
Förderung von Kindern unter drei Jahren mit Gewichtungsfaktor 2,0 für das
gesamte Kindergartenjahr genehmigt, und zwar auch dann mit diesem
Gewichtungsfaktor und für das vollständige Kindergartenjahr, wenn das jeweilige
Kind im Laufe des Kindergartenjahres (Betreuungsjahres) das dritte Lebensjahr vollendet.
Mit Gemeinderatsbeschlüssen vom
18.03.2014 und 08.04.2014 hat der Gemeinderat seine bisher geübte Praxis
dahingehend eingeschränkt, als er noch nicht dreijährige Kinder über das ganze
Betreuungsjahr als Krippenkinder in den örtlichen Kindergärten nur noch dann
fördert, wenn sie erst nach dem 30.11. des Betreuungsjahres geboren sind.
Der Musikkindergarten hat mit
Datum vom 14.12.2014 die Förderung über das gesamte Kindergartenjahr 2015/2016
für ein Kind beantragt, das am 14.12.2012 geboren ist.
Nach derzeitigem Kenntnisstand ist durch diese Förderung eine Auslastung der beiden Kinderkrippen in Bubenreuth nicht gefährdet.
Anwesend: |
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