Beschluss:
Die Gemeinde Bubenreuth erlässt folgende Satzung:
Satzung der Gemeinde Bubenreuth
zur Änderung der Mittagsbetreuungs-Gebührensatzung
der Gemeinde Bubenreuth
Vom (Ausfertigungsdatum)
Aufgrund von Art. 2
und 8 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung vom 04.04.1993 (GVBl S. 264),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.03.2014 (GVBl S. 70), erlässt die
Gemeinde Bubenreuth folgende
Satzung:
§ 1
Änderung einer Satzung
Die Satzung über die
Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Mittagsbetreuung der Gemeinde
Bubenreuth vom 13. Mai 2011 wird wie folgt geändert:
§ 5 wird
wie folgt geändert:
1. Abs. 1
wird wie folgt geändert:
a) Unter
Buchst. a) wird der Betrag „36,00 Euro“ durch den Betrag „55,00 Euro“
ersetzt.
b) Unter
Buchst. b) wird der Betrag „20,00 Euro“ durch den Betrag „35,00 Euro“
ersetzt.
c) Unter
Buchst. c) wird der Betrag „55,00 Euro“ durch den Betrag „75,00 Euro“
ersetzt.
2. In
Abs. 2 wird der Betrag „2,70 Euro“ durch den Betrag „2,80 Euro“
ersetzt.
§ 2
Inkrafttreten
(1) Diese
Satzung tritt am 01.09.2015 in Kraft.
(2)
Abweichend von Abs. 1 tritt § 1 Satz 2 Nr. 2 am 01.02.2015
in Kraft.
(Ausfertigung)
Sachverhalt:
Auf die Darstellung des Sachverhalts und der Beratung unter TOP 10.1 wird Bezug genommen.
Anwesend: |
15 |
/ mit |
15 |
gegen |
0 |
Stimmen |