Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 2

Beschluss:

 

Die Gemeinde Bubenreuth erlässt folgende Satzung:

 

 

Satzung der Gemeinde Bubenreuth

zur Änderung der Mittagsbetreuungssatzung

der Gemeinde Bubenreuth

 

Vom (Ausfertigungsdatum)

 

 

Aufgrund von Art. 23 und 24 Abs. 1 der Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl S. 796), zuletzt geändert durch § 1 Nr. 37 V v. 22.7.2014 (GVBl S. 286), erlässt die Gemeinde Bubenreuth folgende

 

 

Satzung:

 

 

§ 1

Änderung einer Satzung

 

Die Satzung für die Mittagsbetreuung der Gemeinde Bubenreuth (Mittagsbetreuungssatzung) vom 13. Mai 2011 wird wie folgt geändert:

 

§ 3 wird wie folgt geändert:

 

In Satz 2 wird die Zeitangabe „13.00 Uhr“ durch die Zeitangabe „13.30 Uhr“ ersetzt.

 

 

§ 2

Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt am 01.09.2015 in Kraft.

 

 

(Ausfertigung)

 


Sachverhalt:

 

In seiner Sitzung  am 04.11.2014 hat der Finanzausschuss einstimmig beschlossen, dem Gemeinderat die Abschaffung der kurzen Betreuungszeit und eine Erhöhung der Mittagsbetreuungsgebühren zu empfehlen.

 

Untenstehend der Auszug aus dem Wortprotokoll des Finanzausschusses:

 

„Nach der Abrechnung des Schuljahres 2013/2011 werden von der Gemeinde Bubenreuth 47.000 EUR  der Gesamtkosten in Höhe von 124.000 EUR getragen.

Die Übernahme eines so hohen jährlichen Defizits ist für eine Gemeinde wie Bubenreuth auf Dauer nicht zu stemmen.

 

Seit dem Schuljahr 2014/2015 werden Gruppen mit einer Betreuungszeit unter 13:30 Uhr nicht mehr staatlich gefördert.

 

Aus diesen beiden Gründen ist eine Anpassung der Mittagsbetreuungsgebühren für spätestens das Schuljahr 2015/2016 notwendig.

 

In der Aussprache ist sich der Finanzausschuss einig, dass:

 

1.  die Gruppen mit einer Betreuungszeit bis 13.00 Uhr abzuschaffen und somit nur noch zwei Betreuungszeiten anzubieten (bis 14:30 Uhr und bis 16:30 Uhr)

 

2.  die Gebühren wie folgt anzupassen sind:
Betreuungszeit bis 14:30 Uhr        55,00
EUR
Betreuungszeit bis 16:30 Uhr        75,00 EUR“

 

Hinweis: Die obigen Zeitangaben „16:30 Uhr“ sind unrichtig, vielmehr muss es heißen „16.00 Uhr“).

 

In der Beratung zeichnet sich ab, dass der Gemeinderat dem Vorschlag, die kurze Betreuungszeit abzuschaffen, nicht folgen wolle. Der Antrag kommt daher mit dem nachfolgend wiedergegebenen geänderten Wortlaut zur Abstimmung.


Anwesend:

15

/ mit

13

gegen

2

Stimmen