Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 382/64, Bräuningshofer Weg 7, wird – mit den unten aufgeführten Befreiungen von den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 5/17 „Bräuningshofer Wegäcker“ – erteilt.

 

  1. Überschreitung der Baugrenze von max. 1,0 m für die Doppelgarage
  2. Abweichung vom vorgeschriebenen Fensterformat

 

(Hinweis: Einer Änderung der Dachflächenfarbe und der Errichtung von Dachgauben, die nicht den Vorgaben des Bebauungsplanes entsprechen, wird explizit nicht zugestimmt.)


Wortprotokoll:

 

Im Wesentlichen bezieht sich der Bauausschuss auf die in der Sitzung am 16.09.2014 in der gleichen Sache getroffenen Feststellungen. Auf das Protokoll und die Anlagen zu dieser Sitzung wird verwiesen.


Anwesend:

5

/ mit

5

gegen

0

Stimmen