Sitzung: 09.12.2014 Bauausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 382/64, Bräuningshofer Weg 7, wird – mit den unten aufgeführten Befreiungen von den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 5/17 „Bräuningshofer Wegäcker“ – erteilt.
- Überschreitung der Baugrenze von max. 1,0 m für die Doppelgarage
- Abweichung vom vorgeschriebenen Fensterformat
(Hinweis: Einer Änderung der Dachflächenfarbe und der Errichtung von Dachgauben, die nicht den Vorgaben des Bebauungsplanes entsprechen, wird explizit nicht zugestimmt.)
Wortprotokoll:
Im Wesentlichen bezieht sich der Bauausschuss auf die in der Sitzung am 16.09.2014 in der gleichen Sache getroffenen Feststellungen. Auf das Protokoll und die Anlagen zu dieser Sitzung wird verwiesen.
Anwesend: |
5 |
/ mit |
5 |
gegen |
0 |
Stimmen |