Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Beschluss:

 

Die Gemeinde Bubenreuth stellt dem Landratsamt Erlangen-Höchstadt zur Errichtung eines temporären modularen Gebäudes das gemeindeeigene Grundstück Fl.-Nr. 421 gegen einen noch zu vereinbarenden Pachtzins zur Verfügung, sollte kein geeignetes Bestandsgebäude zur Unterbringung von Flüchtlingen gefunden werden.


Wortprotokoll:

 

Mit der Thematik der Flüchtlingsunterbringung hat sich der Gemeinderat in seiner Sitzung am 11.02.2014 unter TOP 7 und sodann in seiner Sitzung am 11.11.2014 unter TOP 80 befasst und dort beschlossen, dass die Verwaltung prüfen möge

·         ob dem Landratsamt für die Aufnahme von bis zu 30 Flüchtlingen leerstehende Wohnungen angeboten werden können,

·         bzw. ob dem Landratsamt ersatzweise eine Fläche zur Errichtung eines temporären modularen Gebäudes zur Verfügung gestellt werden kann.

 

Der Vorsitzende berichtet, dass ein erneuter Aufruf im Mitteilungsblatt zur Bereitstellung von Wohnraum ohne Resonanz geblieben ist. Im Ort sind jedoch zwei leerstehende gewerbliche Objekte vorhanden, die sich gegebenenfalls nach entsprechendem Umbau als Flüchtlingsunterkünfte eigenen könnten – dies werde in den nächsten Tagen mit dem Landratsamt geprüft.

 

Sollte keines der genannten Bestandsgebäude geeignet sein, komme ersatzweise die gemeindeeigene Fläche nördlich des Wäldchens am Rathaus zur Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft in Frage, die das Landratsamt nach einer ersten Inaugenscheinnahme für geeignet hält. Ein Nachbar sei überdies bereit, zusätzlich einen Streifen seines angrenzenden Grundstücks zur Verfügung zu stellen, so dass der Außenbereich vergrößert werden könne. In den Baumbestand des Wäldchens müsse nicht eingegriffen werden.


Anwesend:

17

/ mit

17

gegen

0

Stimmen