Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Dem vorliegenden Bebauungsvorschlag zur Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern auf einer Teilfläche des Grundstücks Fl.-Nr. 43 kann das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt werden, da 1.) er den Darstellungen des geltenden Flächennutzungsplanes widerspricht, der Gewerbeflächen auf dem beabsichtigten Baufeld vorsieht, und 2.) eine Veränderungssperre für dieses Gebiet erlassen wurde.


Sachverhalt:

 

Das von dem Bauwerber zur Bebauung mit drei Mehrfamilienhäusern vorgesehene Grundstück liegt im unbeplanten Außenbereich. Es ist größtenteils und mit den Standorten der Häuser Teil einer im geltenden Flächennutzungsplan dargestellten Gewerbefläche, für die die Gemeinde derzeit einen Bebauungsplan für ein Gewerbegebiet aufstellt. Zur Sicherung ihrer Planung hat die Gemeinde u.a. auch für das Grundstück des Bauwerbers eine Veränderungssperre erlassen.

 

Aufgrund der gegebenen Sachlage sah sich der Bauausschuss, der die Angelegenheit vorberaten hatte, veranlasst, den Antrag des Bauwerbers dem Gemeinderat mit einer ablehnenden Stellungnahme vorzulegen.


Anwesend:

15

/ mit

14

gegen

0

Stimmen

(GRM Eger und GRM C. Dirsch sind bei der Beratung und Abstimmung nicht im Sitzungssaal anwesend. GRM Seuberth nimmt wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Beratung und Abstimmung teil.)