Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Grundsätzlich besteht mit dem in der Sitzung vorgelegten und ausführlich erläuterten Entwurf der Ingenieurgesellschaft Ulm zur Errichtung eines dreigruppigen Hortgebäudes Einverständnis, da später bei Bedarf relativ problemlos Räume für andere Zwecke der Kinder- und Jugendarbeit abgetrennt werden können. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, das Gebäude durch einen Anbau zur Nutzung durch eine vierte Hortgruppe zu erweitern.

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, auf Grund der zu erwartenden Fördermittel, den Beschluss vom 15.07.2014 dahin gehend zu ändern, dass ein Hortgebäude für drei Gruppen errichtet werden soll. Hierzu ist dem Plenum auch die Bedarfsfeststellung des Landratsamtes, aus der der Bedarf an Hortplätzen für Bubenreuth hervorgeht, vorzulegen. Weiter hat die Verwaltung umgehend geeignete Betreiber für einen Kinderhort in Erfahrung zu bringen.


Sachverhalt:

 

Wie in der Fraktionssprechersitzung am 31.10.2014 festgelegt, soll der Bauausschuss die Details der Planung des zu errichtenden Hortgebäudes beraten und festlegen. Konsens besteht dahingehend, dass – abweichend vom Beschluss des Gemeinderates vom 15.07.2014 – ein dreigruppiges Hortgebäude errichtet werden soll.

 

Vom Ingenieurbüro Ulm wurden der Verwaltung die im o.g. Sinne neu überarbeiteten Planunterlagen (die wichtigsten hiervon sind in der Anlage beigefügt) zur weiteren Diskussion und Festlegung der Details vorgelegt. Aus diesem Grund wird der Planer, Herr Ulm, in der Sitzung mit anwesend sein.

 

Wegen der bestehenden Sachlage wird ein Beschluss erst in der Sitzung formuliert werden.

 

Herr Dipl.-Ing. Ulm stellt den Entwurf eines dreigruppigen Hortgebäudes auf der Fläche neben dem Parkplatz der Schule ausführlich vor. Nach diesem Entwurf – entwickelt auf der Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses vom 16.09.2014 – ist die Unterbringung von drei Hortgruppen möglich mit der Option, später einmal einen zusätzlichen Anbau zur Aufnahme einer vierten Hortgruppe durchzuführen. Bei Nutzung einer zusätzlichen Hortgruppe würden natürlich weitergehende Anforderungen an den Bau gestellt, wie etwa zusätzliche Toiletten, barrierefreie Zugangsmöglichkeiten, Lagerflächen etc. Aus Kostengründen und wegen der vorhandenen flächenmäßigen Beschränkungen (Aufzug, Außentreppe, Vorhalten von Treppenhäusern im Inneren, obwohl noch nicht gebraucht, Fluchtwege usw.) hält es der Planer aber für wesentlich vorteilhafter, eine mögliche Erweiterung nicht in der vertikalen, sondern in der horizontalen Ebene vorzusehen. Insofern weicht der Entwurf von dem o.g. Gemeinderatsbeschluss ab, der explizit einen „zweigeschossigen Anbau“ fordert. Die Ausführungen von Herrn Ulm hierzu finden aber allgemein Zustimmung bei den Ausschussmitgliedern und man kommt überein, den Entwurf in dieser Hinsicht zu belassen.

 

Auch die Aussicht, den nördlichen Abschnitt des Gebäudes mit relativ wenig baulichem Aufwand komplett vom Hauptgebäude abkoppeln zu können um so eine weitgehend autarke Nutzung zu ermöglichen, findet großen Anklang. Auf diese Weise könnte bei Bedarf auch nur ein Teil des Gebäudes einer anderen, als der Nutzung als Hort zugeführt werden. Sollte diese Nutzung der Kinder- und Jugendarbeit dienen, wäre das auch nicht förderschädlich. Lediglich zur Verdeutlichung und besseren Lesbarkeit soll der Planer diese Möglichkeit auch in die Entwürfe einarbeiten und entsprechend darstellen.

 

Ausführlich diskutiert wird auch die alternative Unterbringung von Hort oder zusätzlicher Mittagsbetreuung im noch nicht genutzten Teil des Untergeschosses der Turnhalle. Hierfür würden sich vor allem die Wirtschaftsräume der ehemaligen Gaststätte „Bürgerstuben“ anbieten. Zumindest für eine Hortnutzung müssten aber auch andere, momentan anderweitig genutzte Bereiche des Untergeschosses mit einbezogen werden. Durch den Planer und die Verwaltung wird aber deutlich gemacht, dass auf Grund des baulichen Bestandes ein Umbau in einen dreigruppigen Hort sowohl von der vorhandenen Fläche, als auch von der Gesamtsituation des Untergeschosses her (Raumhöhen zu niedrig) nur mit unverhältnismäßig hohem finanziellem und logistischem Aufwand zu bewerkstelligen wäre. Realistischer erscheint da eine Nutzungsänderung für Zwecke der Mittagsbetreuung, da an diese Räumlichkeiten vom Gesetzgeber keine so hohen Anforderungen gestellt werden. Allerdings ist aus Platzgründen und mit vertretbarem Aufwand wohl nur eine zusätzliche Mittagsbetreuungsgruppe unterzubringen. Diese Option soll von der Ingenieurgesellschaft Ulm bis zur nächsten Sitzung des Bauausschusses am 09.12.204 vor allem im Hinblick auf die zu erwartende Nutzfläche, wahrscheinliche Umbaukosten und der Möglichkeit einer späteren Nutzung als Jugendraum oder Ähnlichem geprüft und das Ergebnis dem Ausschuss vorgestellt werden. Den hierzu notwendigen Auftrag soll der Erste Bürgermeister im Rahmen der laufenden Verwaltung erteilen. Da viele Gemeinderatsmitglieder die Örtlichkeiten nicht direkt kennen, wird anlässlich eines Ortstermins Herr Ulm die Räumlichkeiten vorstellen und erste Vorschläge zu einer möglichen Nutzung unterbreiten. Hierzu erfolgt noch eine separate Einladung per E-Mail.

 

Generell besteht von Seiten der Gemeinderatsmitglieder allerdings noch erheblicher Diskussionsbedarf, ob überhaupt ein Hortgebäude oder auch nur größere Umbaumaßnahmen am Untergeschoss der Turnhalle durchgeführt werden müssen. Hierzu werden vor allem die bereits vorgelegten Belegungszahlen der Mittagsbetreuung in Frage gestellt bzw. teilweise anders interpretiert, als das bisher in den Diskussionen zum Thema der Fall war. Genau so müsste verbindliches Zahlenmaterial vorliegen, wie viele Hortplätze lt. Bedarfsfeststellung des Landratsamtes für Bubenreuth anerkannt werden. Auch wäre es interessant zu wissen, in welche Richtung die Landespolitik sich entwickelt, da man vermeiden möchte mit viel Aufwand Hortplätze zu schaffen, um dann doch mit der Einführung der Ganztagsschule evtl. unnötige Ausgaben getätigt zu haben. Hierzu sollte der Erste Bürgermeister sich entsprechend informieren.

 

Da die o.g. Fragen allerdings nicht unbedingt dem Tätigkeitsfeld des Bauausschusses zuzurechnen sind, soll der Themenkomplex möglichst bald in einer Sitzung des Generationen-, Sport- und Kulturausschusses intensiv beraten werden. Hierzu sind durch die Verwaltung die im Beschluss genannten Informationen zu beschaffen und diesem Ausschuss zur Verfügung zu stellen.


Anwesend:

5

/ mit

5

gegen

0

Stimmen