Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Gegen den Bebauungsvorschlag bestehen aus bauplanungsrechtlicher Sicht keine Einwände.


Wortprotokoll:

 

Es liegt ein Bebauungsvorschlag für eine wegzumessende, rund 224 m2 großen Teilfläche des Grundstücks Fl.-Nr. 37, Birkenallee 2, vor. Demnach ist beabsichtigt, darauf ein Einfamilienhaus und eine Doppelgarage sowie einen Carport zu errichten. Nach den Angaben des Architekten errechnen sich eine GFZ von 0,34, eine GRZ von 0,22 und eine überbaute Grundstücksfläche von 122 m2.

 

Das Vorhaben käme nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans zu liegen, sondern in dem im Zusammenhang bebauten Ortsteil gem. § 34 BauGB, der dort einem Dorfgebiet gem. § 5 BauNVO entspricht. Darin ist das Wohnhaus gem. § 34 Abs. 2 BauGB zulässig. Das Vorhaben würde sich darüber hinaus sowohl nach dem Maß der baulichen Nutzung als auch der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Die Erschließung würde über die Birkenallee erfolgen und ist gesichert.


Anwesend:

5

/ mit

5

gegen

0

Stimmen