Beschluss:

 

Der Erste Bürgermeister wird beauftragt und ermächtigt, der Planungsgruppe Strunz Ingenieur-GmbH, Bamberg, Auftrag über die städtebaulichen Leistungen zur Aufstellung des Bebauungsplans „Hoffeld“ gemäß dem vorliegenden Leistungsangebot vom 15.09.2014 zu erteilen. Die vorläufige Auftragssumme beläuft sich demnach auf 59.383,05 EUR.


Wortprotokoll:

 

Die Verwaltung erläutert den Umfang der von dem Städteplaner zu erbringenden Leistungen und die dafür gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) entstehenden Kosten. Das Honorar richtet sich nach der Größe des Plangebiets und der Schwierigkeit der Planung.

 

Zusammen mit besonderen Leistungen für Vermessungsarbeiten zur Bestandsaufnahme, der Aufstellung eines Grünordnungsplans mit Ermittlung des naturschutzrechtlichen Ausgleichs und der erforderlichen partiellen Änderung des Flächennutzungsplans errechnet sich ein vorläufiges Honorar von 59.383,05 EUR für ein 5,89 ha großes Plangebiet, das mittlere Anforderungen an den Planer stellt (Honorarzone II). Eine Entwurfsänderung, die im Verfahren erforderlich werden könnte, ist dabei nicht berücksichtigt.

 

Die Verwaltung teilt mit, dass das Plangebiet gemäß Aufstellungsbeschluss eine Größe von (nur) ca. 4,0 ha hat, die der Honorarberechnung zunächst zugrunde gelegt werden muss (die Diskrepanz beim Flächenansatz des Planers liegt darin begründet, dass dieser sein Leistungsangebot schon vor dem Aufstellungsbeschluss abgegeben hat). Deshalb würden für ein Regelverfahren niedrigere Kosten entstehen. Allerdings entspricht es eher der Erfahrung, dass der Entwurf zumindest einmal geändert werden muss, sodass einer von zwei Verfahrensschritten zu wiederholen ist. Dies begründet einen zusätzlichen Honoraranspruch, so dass mit Kosten für die städtebauliche Planung von ca. 61.500 EUR zu rechnen sei.

 

Nach kurzer Aussprache fasst der Gemeinderat folgenden

 


Anwesend:

16

/ mit

14

gegen

0

Stimmen

(GRM Eger und GRM Seuberth haben an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.)