Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

 

Der wiedergewählte stellvertretende Feuerwehrkommandant Markus Torner wird gemäß Art. 8 Abs. 4 und 5 Bayerisches Feuerwehrgesetz bestätigt.

 


Sachverhalt:

 

Nach dem Rücktritt des bisherigen Amtsinhabers, Herrn Norbert Stumpf, war ein neuer Feuerwehrkommandant zu wählen. Zusammen mit der Wahl des Kommandanten wurde am 01.06.2014 auch eine Neuwahl des stellvertretenden Kommandanten durchgeführt, bei der der bisherige stellvertretende Kommandant, Herr Markus Torner, wiedergewählt wurde.

 

Der (Wieder-)Gewählte bedarf nach Art. 8 Abs. 4 und 5 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) ebenfalls der Bestätigung durch die Gemeinde, die im Benehmen mit dem Kreisbrandrat erfolgen muss. Gründe, nach denen die Bestätigung zu versagen wäre, liegen nicht vor; Herr Torner erfüllt vielmehr insbesondere die in Art. 8 Abs. 3 und 5 BayFwG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Ausführungsverordnung zum BayFwG geforderten Voraussetzungen hinsichtlich Dienstzeit und Ausbildung. Der Kreisbrandrat wurde ins Benehmen gesetzt; er hat mitgeteilt, dass Herr Torner als stellvertretender Kommandant bestätigt werden kann.

 

Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat wie folgt:


Anwesend:

15

/ mit

15

gegen

0

Stimmen

(GRM Schmucker-Knoll ist bei der Beratung und Abstimmung nicht im Sitzungssaal anwesend.)