Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1, Enthaltungen: 2

Beschluss:

 

Die Gemeinde Bubenreuth stellt für die zwischen der Bahnlinie und dem alten Ort gelegenen bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen den Bebauungsplan 5/19 „Hoffeld“ auf.

 

Das Gebiet mit einer Größe von ca. 4,0 ha ergibt sich aus dem dieser Niederschrift beigefügten Lageplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist; es ist wie folgt begrenzt:

·         im Westen:     durch die Bahnlinie Nürnberg-Bamberg,

·         im Norden:     durch die Hühnergasse bzw. durch den in deren Verlängerung verlaufenden Feldweg,

·         im Osten:        durch die westlich der Scherleshofer Straße liegenden bebauten Grundstücke bzw. durch den westlich dieser Grundstücke verlaufenden Feldweg,

·         im Süden:      durch die Neue Straße.

 

In den Geltungsbereich des Bebauungsplans einbezogen wird auch die Fläche des Eigentümerwegs südlich der Gartenstraße sowie die Fläche der zwischen der Bahntrasse und der Staatsstraße St 2244 gelegenen früheren Hofstelle.

 

Das Gebiet umfasst demnach die in der Gemarkung Bubenreuth liegenden Grundstücke oder Teilflächen davon mit folgenden Flurnummern: 40, 40/2 (Teilfläche), 40/17(Teilfläche), 42, (Teilfläche)42/4, 42/10(Teilfläche), 43 (Teilfläche), 44/3, 45 (Teilfläche), 224, 325 (Teilfläche), 337/3 (Teilfläche), 338 (Teilfläche), 338/2 (Teilfläche), 339 (Teilfläche), 340 (Teilfläche) und 347.

 

Es ist vorgesehen, das Baugebiet als (eingeschränktes) Gewerbegebiet gemäß § 8 Baunutzungsverordnung festzusetzen. Die Planung betrifft ein Gebiet, das im wirksamen Flächennutzungsplan nicht ausschließlich als gewerbliche Baufläche (Gewerbegebiet – GE), sondern zu einem geringen Teil auch als gemischte Baufläche (Mischgebiet – MI) dargestellt ist. Der Flächennutzungsplan wird deshalb parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans geändert (§ 8 Abs. 3 Baugesetzbuch – BauGB).

 

Allgemeines Ziel der Planung ist, dem Mangel an freien Gewerbeflächen in Bubenreuth abzuhelfen sowie die Parkierungsmöglichkeiten für Kraftfahrzeuge und Fahrräder an der S-Bahn-Station Bubenreuth zu verbessern.

 


Sachverhalt:

 

Auf die Sachverhaltsdarstellung unter TOP 60 wird Bezug genommen.

 

Zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans 5/19 „Hoffeld“ bedarf es eines Beschlusses wie er nachfolgend herbeigeführt worden ist:

 


Anwesend:

15

/ mit

12

gegen

1

Stimme

(Beratung und Abstimmung ohne GRM Eger und GRM Seuberth)