Sitzung: 16.09.2014 Gemeinderat
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1, Enthaltungen: 2
Beschluss:
Die
Gemeinde Bubenreuth stellt für die zwischen der Bahnlinie und dem alten Ort
gelegenen bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen den
Bebauungsplan 5/19 „Hoffeld“ auf.
Das Gebiet mit einer Größe von ca. 4,0 ha ergibt sich
aus dem dieser Niederschrift beigefügten Lageplan,
der Bestandteil dieses Beschlusses ist; es ist wie folgt begrenzt:
·
im Westen: durch die Bahnlinie Nürnberg-Bamberg,
·
im Norden: durch die Hühnergasse bzw. durch den in
deren Verlängerung verlaufenden Feldweg,
·
im Osten: durch die westlich der Scherleshofer
Straße liegenden bebauten Grundstücke bzw. durch den westlich dieser
Grundstücke verlaufenden Feldweg,
·
im Süden: durch die Neue Straße.
In den Geltungsbereich des Bebauungsplans einbezogen wird
auch die Fläche des Eigentümerwegs südlich der Gartenstraße sowie die Fläche
der zwischen der Bahntrasse und der Staatsstraße St 2244 gelegenen
früheren Hofstelle.
Das Gebiet umfasst demnach die in der Gemarkung Bubenreuth
liegenden Grundstücke oder Teilflächen davon mit folgenden Flurnummern: 40, 40/2
(Teilfläche), 40/17(Teilfläche), 42, (Teilfläche)42/4, 42/10(Teilfläche), 43 (Teilfläche),
44/3, 45 (Teilfläche), 224, 325 (Teilfläche), 337/3 (Teilfläche), 338 (Teilfläche),
338/2 (Teilfläche), 339 (Teilfläche), 340 (Teilfläche) und 347.
Es ist vorgesehen, das Baugebiet als (eingeschränktes)
Gewerbegebiet gemäß § 8 Baunutzungsverordnung festzusetzen. Die Planung
betrifft ein Gebiet, das im wirksamen Flächennutzungsplan nicht
ausschließlich als gewerbliche Baufläche
(Gewerbegebiet – GE), sondern zu einem geringen Teil auch als gemischte
Baufläche (Mischgebiet – MI) dargestellt ist. Der Flächennutzungsplan
wird deshalb parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans geändert (§ 8
Abs. 3 Baugesetzbuch – BauGB).
Allgemeines
Ziel der Planung ist, dem Mangel an freien Gewerbeflächen in Bubenreuth abzuhelfen
sowie die Parkierungsmöglichkeiten für Kraftfahrzeuge und Fahrräder an der
S-Bahn-Station Bubenreuth zu verbessern.
Sachverhalt:
Auf die Sachverhaltsdarstellung unter TOP 60 wird Bezug genommen.
Zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans 5/19 „Hoffeld“ bedarf es eines Beschlusses wie er nachfolgend herbeigeführt worden ist:
Anwesend: |
15 |
/ mit |
12 |
gegen |
1 |
Stimme |
(Beratung und Abstimmung ohne GRM Eger und GRM Seuberth)