Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid bezüglich der Errichtung von 2 Einfamilienhäusern auf dem Grundstück Fl.-Nr. 485/68, Kettelerstraße 34 wird – so wie beantragt – erteilt. Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die gemeindliche Stellplatz- und Garagensatzung eingehalten werden muss. In die Planungen ist die Feuerwehr wegen des erforderlichen Brandschutzes (Feuerwerhrzufahrt gem. Art. 5 und 12 BayBO) mit einzubeziehen.


Sachverhalt:

 

Das geplante Bauvorhaben liegt zwar innerhalb des rechtskräftigen Flächennutzungsplans, allerdings in einem Gebiet, für das kein Bebauungsplan aufgestellt ist. Gem. FNP handelt es sich um ein Allgemeines Wohngebiet (WA).

Eine Bebauung hat daher nach den Vorgaben des § 34 BauGB zu erfolgen.

 

So weit erkennbar, werden die Vorgaben des § 34 BauGB eingehalten. Das Bauvorhaben muss sich demnach nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen und die Erschließung muss gesichert sein. Weiter müssen die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt bleiben und das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.


Anwesend:

5

/ mit

5

gegen

0

Stimmen