Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 382/64, Bräuningshofer Weg wird erteilt. Gleichzeit wird folgenden Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 5/17 „Bräuningshofer Wegäcker“ Befreiung erteilt:

 

  • Der Errichtung der Doppelgarage mit max. 1,0 m Überschreitung der Baugrenzen für Garagen wird zugestimmt.
  • Einer Abweichung vom Fensterformat wird zugestimmt.

 

(Hinweis:

Einer Änderung der Bauweise von E+D in E+I wird ausdrücklich nicht zugestimmt.

Einer Änderung der Dachneigung auf 15° wird ebenfalls nicht zugestimmt.

Einer Änderung der Dachflächenfarbe wird nicht zugestimmt.)

 

Die Errichtung von Garagen mit begrünten Flachdächern ist laut Bebauungsplan möglich, bedarf also keiner Befreiung.


Sachverhalt:

 

Das zur Bebauung anstehende Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 5/18 „Bräuningshofer Wegäcker“. Es hält die Festsetzungen dieses Bebauungsplans nicht ein. Zur Verwirklichung des Bauvorhabens wären umfangreiche Befreiungen von den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes notwendig.

 

  • Bauweise von E+D in E+I
  • Dachneigung bei E+D wäre 42° bis 48° in 15° bei E+I
  • Farbe der Dachflächen von rot nach grau/anthrazit
  • Baugrenzenüberschreitung von ca. 1,0 m bei den Garagen
  • Abweichung bei den Fensterformaten

 

Die beantragte Errichtung der Doppelgarage mit begrüntem Flachdach ist gem. Bebauungsplan grundsätzlich erlaubt und bedarf keiner Befreiung.


Anwesend:

5

/ mit

5

gegen

0

Stimmen