Sitzung: 16.09.2014 Bauausschuss
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 382/64, Bräuningshofer Weg wird erteilt. Gleichzeit wird folgenden Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 5/17 „Bräuningshofer Wegäcker“ Befreiung erteilt:
- Der Errichtung der Doppelgarage mit max. 1,0 m Überschreitung der Baugrenzen für Garagen wird zugestimmt.
- Einer Abweichung vom Fensterformat wird zugestimmt.
(Hinweis:
Einer Änderung der Bauweise von E+D in E+I wird ausdrücklich nicht zugestimmt.
Einer Änderung der Dachneigung auf 15° wird ebenfalls nicht zugestimmt.
Einer Änderung der Dachflächenfarbe wird nicht zugestimmt.)
Die Errichtung von Garagen mit begrünten Flachdächern ist laut Bebauungsplan möglich, bedarf also keiner Befreiung.
Sachverhalt:
Das zur Bebauung anstehende Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 5/18 „Bräuningshofer Wegäcker“. Es hält die Festsetzungen dieses Bebauungsplans nicht ein. Zur Verwirklichung des Bauvorhabens wären umfangreiche Befreiungen von den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes notwendig.
- Bauweise von E+D in E+I
- Dachneigung bei E+D wäre 42° bis 48° in 15° bei E+I
- Farbe der Dachflächen von rot nach grau/anthrazit
- Baugrenzenüberschreitung von ca. 1,0 m bei den Garagen
- Abweichung bei den Fensterformaten
Die beantragte Errichtung der Doppelgarage mit begrüntem Flachdach ist gem. Bebauungsplan grundsätzlich erlaubt und bedarf keiner Befreiung.
Anwesend: |
5 |
/ mit |
5 |
gegen |
0 |
Stimmen |