Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Eine Entscheidung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens wird vorerst zurück gestellt, bis der Gemeinderat entschieden hat, ob ein Bebauungsplan mit dazugehöriger Veränderungssperre für dieses Gebiet erlassen wird oder nicht.

 

Da die Entscheidung hierzu jedoch außerhalb der Kompetenz des Bauausschusses liegt, wird die Angelegenheit zuständigkeitshalber an den Gemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung weitergeleitet.

 


Sachverhalt:

 

Die zur Bebauung vorgesehene Teilfläche des Grundstücks Fl.-Nr. 45 liegt nach Meinung der Verwaltung noch im Innenbereich, könnte also nach den Vorgaben des § 34 BauGB bebaut werden.

 

Da die Gemeinde jedoch für dieses Gebiet einen Bebauungsplan aufstellen möchte, wird eine nähere Prüfung dieser Frage, vor allem auch dem Erfordernis der gesicherten Erschließung, zurückgestellt, bis vom Gemeinderat eine entsprechende Entscheidung getroffen wurde.

 

Da die Entscheidung hierzu jedoch außerhalb der Kompetenz des Bauausschusses liegt, sollte die Angelegenheit zuständigkeitshalber an den Gemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung weitergeleitet werden.


Anwesend:

5

/ mit

5

gegen

0

Stimmen