Beschluss:

 

Erster Bürgermeister Norbert Stumpf wird widerruflich zum Standesbeamten für den Standesamtsbezirk Bubenreuth bestellt. Die Bestellung wird auf das Aufgabengebiet der Eheschließungen und der Begründung von Lebenspartnerschaften beschränkt.

 


(Zur Behandlung dieses Tagesordnungspunktes übergibt Erster Bürgermeister Stumpf den Vorsitz an Zweiten Bürgermeister Karl.)

 

Sachverhalt:

 

Die Gemeinden können einen ihrer Bürgermeister zu einem Standesbeamten bestellen, dessen Zuständigkeit sich allein auf Eheschließungen und die Begründung von Lebenspartnerschaften beschränkt. Dieser „Eheschließungs-Standesbeamte" muss nicht die Eignungsvoraussetzungen erfüllen, die sonst von Standesbeamten gefordert werden (§ 2 Abs. 3 der Verordnung zum Vollzug des Personenstandsgesetzes – AVPStG).

 

Wie der bisherige Erste Bürgermeister Greif so sollte auch der neue Erste Bürgermeister Stumpf zum „Eheschließungs-Standesbeamten" bestellt werden. Dazu bedarf es eines Gemeinderatsbeschlusses. Die Bestellung ist auf Widerruf auszusprechen (§ 1 Abs. 3 Satz 2 AVPStG); sie erlischt mit Ende der Amtszeit des Bürgermeisters (§ 3 Abs. 3 AVPStG).

 

Der in der Sitzung am 24.06.2014 unter TOP 39 gefasste Beschluss bezieht sich nur auf Eheschließungen und nicht ausdrücklich auch auf die Begründung von Lebenspartnerschaften. Die Beschlussfassung wird daher mit ergänztem Text wie folgt wiederholt:

 


Anwesend:

15

/ mit

14

gegen

0

Stimmen

(Erster Bürgermeister Stumpf hat bei der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt.)