Sitzung: 29.07.2014 Gemeinderat
(Zu dem
Tagesordnungspunkt ist Herr Dipl.-Geologe Roland Gloser von dem Ingenieurbüro
Kubens, Nürnberg, als Sachverständiger geladen und erschienen.)
Wortprotokoll:
Der
Sachverständige erläutert den Stand der Planungen und Arbeiten. Grundlage der
begonnenen Maßnahmen am Entlesbach und seinem Umleiter ist das von dem
Ingenieurbüro ITWH in Dresden für den Gesamtraum von Erlangen bis Forchheim
ausgearbeitete Hochwasserschutz-Konzept. Es sieht für Bubenreuth vor, dass das
auf den Ort aus dem Einzugsgebiet des Entlesbachs zuströmende Hochwasser am
Entlesbach und an seinem Seitenarm, dem Mühlgraben, mit Staudämmen zunächst
zurückgehalten und sodann kontrolliert an das darunterliegende Bach- und
Grabensystem abgegeben wird. Dieses muss in die Lage versetzt werden, dass es
die freigegebene Durchflussmenge an Wasser schadlos abführen kann.
Die wichtigste
Maßnahme war mit dem Bauabschnitt 1 die Errichtung der Dämme, der Ausbau
des Entlesbaches und die Erneuerung des Trennbauwerkes, mit dem das Hochwasser
in den Umleiter abgeführt wird.
Nunmehr werden die
Maßnahmen 2 A und 2 B zur Ertüchtigung des Bach- und Grabensystems des
Entlesbaches geplant. Die Aufteilung auf Teilabschnitte sei eigentlich aus
rechtlichen Gründen erfolgt, da man zunächst davon ausging, dass nur für den
Abschnitt 2 A eine Plangenehmigung ausreichen würde, wohingegen für den
Abschnitt 2 B womöglich ein Planfeststellungsverfahren nötig werden
könnte, wenn die Gemeinde darin scheitern sollte, das Eigentum an den
erforderlichen Grundstücken zu erwerben, was jedoch dann nicht der Fall war.
Der Teilabschnitt
2 A sieht im wesentlichen lediglich die Erweiterung der Querung der
Gemeindeverbindungsstraße nach Igelsdorf vor. Die im Abschnitt 2 B vorgesehene
Erweiterung des Durchlasses unter der Bahnlinie wird nach den Vorgaben der
Gemeinde von der DB im Zuge des Streckenausbaus durchgeführt, wobei die
Gemeinde die Kosten übernehmen muss. Außerdem wird eine neue Verrohrung unter
der Staatsstraße erforderlich. Für die Unterquerung der Autobahn wird die
vorhandene kleine Brücke, die schon beim Autobahnbau errichtet und dann mit
Erdreich abgedeckt worden war, freigelegt und ihrer Zweckbestimmung nunmehr
zugeführt.
Die Kosten der
Teilabschnitte 2 A und 2 B belaufen sich nach jetzigem Planungsstand auf
120.000 EUR bzw. 450.000 EUR.