(Zu dem Tagesordnungspunkt ist Herr Dipl.-Geologe Roland Gloser von dem Ingenieurbüro Kubens, Nürnberg, als Sachverständiger geladen und erschienen.)

 

Wortprotokoll:

 

Der Sachverständige erläutert den Stand der Planungen und Arbeiten. Grundlage der begonnenen Maßnahmen am Entlesbach und seinem Umleiter ist das von dem Ingenieurbüro ITWH in Dresden für den Gesamtraum von Erlangen bis Forchheim ausgearbeitete Hochwasserschutz-Konzept. Es sieht für Bubenreuth vor, dass das auf den Ort aus dem Einzugsgebiet des Entlesbachs zuströmende Hochwasser am Entlesbach und an seinem Seitenarm, dem Mühlgraben, mit Staudämmen zunächst zurückgehalten und sodann kontrolliert an das darunterliegende Bach- und Grabensystem abgegeben wird. Dieses muss in die Lage versetzt werden, dass es die freigegebene Durchflussmenge an Wasser schadlos abführen kann.

 

Die wichtigste Maßnahme war mit dem Bauabschnitt 1 die Errichtung der Dämme, der Ausbau des Entlesbaches und die Erneuerung des Trennbauwerkes, mit dem das Hochwasser in den Umleiter abgeführt wird.

 

Nunmehr werden die Maßnahmen 2 A und 2 B zur Ertüchtigung des Bach- und Grabensystems des Entlesbaches geplant. Die Aufteilung auf Teilabschnitte sei eigentlich aus rechtlichen Gründen erfolgt, da man zunächst davon ausging, dass nur für den Abschnitt 2 A eine Plangenehmigung ausreichen würde, wohingegen für den Abschnitt 2 B womöglich ein Planfeststellungsverfahren nötig werden könnte, wenn die Gemeinde darin scheitern sollte, das Eigentum an den erforderlichen Grundstücken zu erwerben, was jedoch dann nicht der Fall war.

 

Der Teilabschnitt 2 A sieht im wesentlichen lediglich die Erweiterung der Querung der Gemeindeverbindungsstraße nach Igelsdorf vor. Die im Abschnitt 2 B vorgesehene Erweiterung des Durchlasses unter der Bahnlinie wird nach den Vorgaben der Gemeinde von der DB im Zuge des Streckenausbaus durchgeführt, wobei die Gemeinde die Kosten übernehmen muss. Außerdem wird eine neue Verrohrung unter der Staatsstraße erforderlich. Für die Unterquerung der Autobahn wird die vorhandene kleine Brücke, die schon beim Autobahnbau errichtet und dann mit Erdreich abgedeckt worden war, freigelegt und ihrer Zweckbestimmung nunmehr zugeführt.

 

Die Kosten der Teilabschnitte 2 A und 2 B belaufen sich nach jetzigem Planungsstand auf 120.000 EUR bzw. 450.000 EUR.