Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

 

Der neugewählte Feuerwehrkommandant Heinrich Herzog wird gemäß Art. 8 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz bestätigt.

 


(Zu dem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende den neugewählten Feuerwehrkommandanten, Herrn Heinrich Herzog.)

 

Sachverhalt:

 

Das Amt des Feuerwehrkommandanten war wegen des Rücktritts des bisherigen Amtsinhabers, Herrn Norbert Stumpf, neu zu besetzen. Die Feuerwehrdienstleistenden haben am 01.06.2014 Herrn Heinrich Herzog als Feuerwehrkommandanten neu gewählt.

 

Der Gewählte bedarf nach Art. 8 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) der Bestätigung durch die Gemeinde, die im Benehmen mit dem Kreisbrandrat erfolgen muss. Gründe, nach denen die Bestätigung zu versagen wäre, liegen nicht vor; Herr Herzog erfüllt vielmehr insbesondere die in Art. 8 Abs. 3 BayFwG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Ausführungsverordnung zum BayFwG geforderten Voraussetzungen hinsichtlich Dienstzeit und Ausbildung. Das Benehmen mit dem Kreisbrandrat ist hergestellt.

 


Anwesend:

15

/ mit

15

gegen

0

Stimmen