Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 3

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt – in Abänderung des Beschlusses des Bauausschusses vom 15.07.2014 – als Grundsatzbeschluss die Errichtung eines Anbaus in Standardbauweise (keine Modulbauweise) an das Schulgebäude, der als Hort und für Zwecke der Mittagsbetreuung genutzt werden kann. Folgende Eckdaten sind dabei zu berücksichtigen:

1.    Die Gemeinde muss das hierzu nötige Baurecht schaffen (Bebauungsplan), da sonst mit einer Baugenehmigung des Landratsamtes nicht zu rechnen ist (Außenbereich).

2.    Der Anbau ist mit Verbindung zum bestehenden Schulgebäude zu errichten.

3.    Der Anbau ist gemäß dem offiziellen Raumkonzept für einen zweigruppigen Hort vorzusehen.

4.    Die vorläufige Nutzung für drei Mittagsbetreuungsgruppen auf Basis von Klassenzimmergrößen ist mit einzuplanen.

5.    Wegen des Einreichungstermins für den Förderantrag, Oktober 2014, wird der Erste Bürgermeister ermächtigt, mit einem geeigneten Planungsbüro die entsprechenden Ingenieurverträge zu abzuschließen.


Sachverhalt:

 

Hier wird auf die umfangreiche Sachdarstellung zur Sitzung des Bauausschusses am 15.07.2014 verwiesen.

 

Bereits in dieser Sitzung waren die Ausschussmitglieder über die hohen Kosten zur Verwirklichung der Containerlösung unangenehm berührt. Zwischenzeitlich konnten aber sowohl mit der Schulleitung als auch mit den zuständigen Stellen für evtl. Fördermaßnahmen weitere Gespräche stattfinden, die eine Neubetrachtung der Situation erforderlich machen. Die Schulleitung kann sich nun doch vorstellen, die Mittagsbetreuung in Räumen der Schule für die Dauer ca. eines Jahres zu ermöglichen. Fördermittel für die Errichtung eines Hortes wären a) zu erwarten, b) wesentlich höher und c) auch nicht gefährdet, wenn für einige Zeit die Mittagsbetreuung in den Räumlichkeiten untergebracht wird.

 

Auf Grund der o.g. Tatsachen wird vorgeschlagen, keine provisorische Containerlösung allein für Zwecke der Mittagsbetreuung zu verfolgen, sondern einen massiven Anbau an die Schule nach den (förderfähigen) Standards für einen Hort zu realisieren. Die Nutzung dieses Neubaus für Zwecke der Mittagsbetreuung ist nicht förderschädlich. Naturgemäß liegen die Erstellungskosten deutlich über denen einer Containerlösung, allerdings mit den Vorteilen der Nachhaltigkeit – es wird dauerhaft nutzbare Bausubstanz geschaffen – und einer (hohen) Förderung.

 

In der Beratung regt GRM Karl an, das jetzt für die Mittagsbetreuung bzw. als Hort vorgesehene Haus so zu konzipieren, dass es später auch anderen Nutzungen zugeführt werden kann. Das eingeschossige Gebäude solle beispielsweise auch so gebaut werden, dass es später auch einmal noch aufgestockt werden kann. Er könne sich bei entsprechender Nachfrage nach einem Hort auch vorstellen, dass eine Zwischennutzung für die Mittagsbetreuung erst gar nicht erforderlich wird.

 

Die Fraktion der Grünen würde es bedauern, wenn für das Gebäude der Schulgarten mit zum Teil schon recht großen Bäumen geopfert werden müsse. Die Grünen betrachten auch die Bedarfsermittlung für die Mittagsbetreuung noch nicht als abgeschlossen und stellen den nachfolgend wiedergegebenen Antrag, über den der Vorsitzende abstimmen lässt:

 

 

Antrag:

 

Der Gemeinderat bestätigt das Vorhaben, den Bedarf an Hort- und Mittagsbetreuungsplätzen für Bubenreuther Kinder decken zu wollen. In einer Lösungsvariante könnten hierfür Baumaßnahmen notwendig werden, die a) im Haushalt nicht eingeplant sind und b) auch die Monatsbeiträge für Betreuungsplätze deutlich erhöhen werden.

 

Der Gemeinderat beschließt daher  – in Abänderung des Beschlusses des Bauausschusses vom 15.07.2014:

  1. Beauftragung von Architekten zur Erstellung eines ersten Entwurfs nach heutiger Vorstellung (3 zusätzliche Räume für die Mittagsbetreuung mit späterer Umgestaltung zu Hort)
  2. Schaffung von Baurecht (Bebauungsplan) für ein entsprechendes Gebäude für diesen Zweck (im direkten  Anschluss an das Schulgebäude; südlich, südwestlich oder beim Lehrertrakt?)
  3. Durchführung einer erneuten Elternumfrage mit namentlicher Nennung des Bedarfs (zeitl. Umfang?, alle Elternteile voll berufstätig?, Hausaufgabenerledigung ein Muss?, etc.)
  4. Kontaktaufnahme zu Sportverein, Musikkindergartenverein et al., um Möglichkeiten „weiterer Formen“ der Betreuung auszuloten (z.B. Sporthort, Waldhort, ...)
  5. Veranstaltung von Gesprächsrunden mit weiteren Akteuren und vor allem Eltern und Elternvertretern.
  6. Bewertung weiterer Möglichkeiten wie Nutzung des Jugendraums unter Dojo und/oder des aktuell ungenutzten Raumes unter der Turnhalle.

 

Diese Aktivitäten sollen bis Ende Oktober abgeschlossen werden und belastbare Grundlagen für weitere Schritte und Entscheidungen schaffen.

 

Anwesend:

15

/ mit

3

gegen

12

Stimmen

(Damit ist der Antrag abgelehnt.)


Anwesend:

15

/ mit

12

gegen

3

Stimmen