Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur Änderung der Nutzung in einen Betrieb der Werbetechnik auf dem Grundstück Fl.-Nr. 111/1, Binsenstraße 17a, wird – so wie beantragt – erteilt. Die nach der gemeindlichen Stellplatz- und Garagensatzung erforderlichen Stellplätze sind entsprechend nachzuweisen.


Sachverhalt:

 

Das Gebäude, für das die Nutzungsänderung geplant ist, liegt in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Bubenreuth ist das Baugrundstück als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Faktisch muss man allerdings von einem Mischgebiet sprechen, da auf Grund der vorhandenen Nutzung eine über die Jahre gehende Verschiebung stattgefunden hat.

 

Das Gebäude wurde bis zum Leerstand gewerblich genutzt, zuletzt als Einzelhandel für Tierfutter. Es soll nun einem Betrieb der Werbetechnik als Standort dienen (hauptsächlich Entwurf, Druck und Vertrieb von Folien für die KFZ-Werbung; das Aufbringen der Folien erfolgt nicht in Bubenreuth). Da vom reinen Handel auf Produktion umgestellt wird, ist diese Änderung der Nutzung genehmigungspflichtig.


Anwesend:

5

/ mit

5

gegen

0

Stimmen