Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 13

Beschluss:

 

Um eine zeitnahe und möglichst rasche Sanierung des Daches der Turnhalle zu gewährleisten wird der Erste Bürgermeister ermächtigt, auch dann Aufträge erteilen zu können, wenn diese die in der Geschäftsordnung vorgesehene Wertgrenze von 15.000,00 EUR (Erster Bürgermeister) bzw. 50.000,00 EUR (Bau- und Umweltausschuss) überschreiten. Der vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 29.04.2014 vorgegebene Finanzrahmen von 280.000,00 EUR für die Baumaßnahme selbst und 30.000,00 EUR für Planungskosten ist hierbei einzuhalten.

 


Sachverhalt:

 

Im Rahmen der dingend notwenigen Sanierung des Daches der Turnhalle hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 29.04.2014 bereits grundsätzliche Maßnahmen und den Finanzrahmen beschlossen sowie den Ersten Bürgermeister ermächtigt, ein entsprechendes Ingenieurbüro mit der Planung der notwendigen Maßnahmen zu betrauen.

 

Nach einem kurzen Auswahlverfahren wurden ein Büro für Baustatik und ein Architekturbüro mit dieser Aufgabe betraut. Beide Büros haben ähnliche Projekte bereits erfolgreich bearbeitet und befinden sich schon in der Planungsphase. Es sollen hierbei verschiedene Alternativen untersucht werden, um eine möglichst nachhaltige und auch kostengünstige Lösung zu erhalten.

 

Da auch in diesem Fall der zeitliche Faktor eine besondere Rolle spielt – die Halle soll ja möglichst bald wieder für schulische Zwecke und die verschiedenen anderen Nutzer (Sportverein, Musikveranstaltungen etc.) zur Verfügung stehen – machen sich auch hier die lediglich monatlichen Sitzungsintervalle (August fällt als Sitzungsmonat ganz aus) negativ bemerkbar. Denn neben den planerischen und organisatorischen Belangen sind auch entsprechende bauliche Maßnahmen durch Ausschreibung und Vergabe zu berücksichtigen. Da der Gemeinderat den Finanzrahmen bereits abgesteckt hat, schlägt die Verwaltung vor, den Ersten Bürgermeister zu ermächtigen, auch dann Aufträge erteilen zu können, wenn diese die in der Geschäftsordnung vorgesehene Wertgrenze von 15.000,00 EUR (Erster Bürgermeister) bzw. 50.000,00 EUR (Bau- und Umweltausschuss) überschreiten.

 

In der Aussprache sprechen sich GRM Karl und GRM Schäfer gegen eine Ermächtigung des Ersten Bürgermeisters aus, da sie die Verantwortung für die schwierige, umfangreiche und dementsprechend kostspielige Maßnahme beim Gemeinderat in seiner Gesamtheit sehen und daher eine Delegation auf den Bürgermeister für problematisch halten.


Anwesend:

16

/ mit

3

gegen

13

Stimmen

(Damit ist der Antrag abgelehnt.)