Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Beschluss:

 

Um die Nutzung der notwendigen schulischen Einrichtungen und der Mittagsbetreuung rechtzeitig ab dem neuen Schuljahr 2014/15 sicherzustellen, wird der Bauausschuss ermächtigt, die erforderlichen Beschlüsse anstelle des Gemeinderats zu fassen; insbesondere die Beschränkung, über Vergaben nur bis zu einer Wertgrenze von 50.000 EUR entscheiden zu dürfen (§ 8 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. b Geschäftsordnung), wird in Bezug auf die folgenden Maßnahmen aufgehoben:

  1. Installation eines Treppenlifts in das Untergeschoss des südlichen Schulhaustrakts,
  2. Errichtung von drei Mittagsbetreuungsräumen sowie Sanitäranlagen, Teeküche und Nebenräumen in Modulbauweise.

 

Diese Ermächtigung umfasst alle mit diesen Maßnahmen in Zusammenhang stehenden notwendigen Aufgaben (Abschluss von Ingenieurverträgen, Abschluss von Mietverträgen z.B. für den Treppenlift oder die Module usw.).

 


Sachverhalt:

 

Im kommenden Schuljahr müssen eine zusätzliche Eingangsklasse der Jahrgangsstufe 1/2 (flexible Jahrgangsklasse) sowie die bisher fünfgruppige Mittagsbetreuung um zwei weitere auf dann sieben Gruppen erweitert werden. Dazu sind bauliche Anpassungen und Ergänzungen am Schulgebäude erforderlich. Dies betrifft:

1.    Installation eines Treppenlifts in das Untergeschoss des südlichen Schulhaustrakts, um einer behinderten Schülerin im kommenden Schuljahr zu ermöglichen, den Mehrzweckraum und den Werkraum zu erreichen (und von dort aus das neue Klassenzimmer und einen Mittagsbetreuungsraum),

2.    Schaffen einer Verbindungstür vom Mehrzweckraum in den anschließenden Mittagsbetreuungsraum, der zukünftig als Klassenzimmer genutzt wird (so sind dieses neue Klassenzimmer und der daneben liegende Mittagsbetreuungsraum behindertengerecht zu erreichen, ohne im nördlichen Schulhaustrakt einen weiteren Treppenlift in das Untergeschoss installieren zu müssen),

3.    Umbau des bis jetzt in einen kleinen Gruppenraum und einen Garderobenraum geteilten Zimmertrakts im nördlichen Obergeschoss in einen großen Gruppenraum (dann wären alle Klassenzimmer gleich aufgeteilt),

4.    Errichtung von drei Mittagsbetreuungsräumen sowie Sanitäranlagen, Teeküche und Nebenräumen in einem temporären Gebäude, das in Modulbauweise neben der Schule (alter Basketballplatz) oder auf der Wiese neben dem Parkplatz der Turnhalle erstellt werden könnte (auf die Nutzung und dafür notwendige Ertüchtigung des von den Musikgruppen genutzten Probenraums im Untergeschoss der Turnhalle – wie von der Verwaltung zunächst angedacht – kann dann verzichtet werden).

 

Diese Einzelmaßnahmen erfordern neben der gründlichen Vorplanung auch eine zeitnahe Umsetzung. Das neue Schuljahr beginnt am 16.09.2014 und bis dahin müssen die Arbeiten abgeschlossen sein. Da einige der o.g. Maßnahmen im Einzelfall die 15.000-Euro-Grenze überschreiten werden (Betrag, den der Erste Bürgermeister ohne Beschluss des Gemeinderats anordnen kann) und weder der Bauausschuss noch der Gemeinderat auf Grund der lediglich vierwöchigen Sitzungsperioden (im August finden gar keine Sitzungen statt) rechtzeitig zur Verfügung stehen, ist zu befürchten, dass auf Grund der Ausschreibungs- und Vergabemodalitäten die Arbeiten nicht rechtzeitig bis zum Beginn des neuen Schuljahres ausgeführt werden können.

 

Um dies trotzdem zu ermöglichen, schlägt die Verwaltung vor, den Ersten Bürgermeister zu ermächtigen, die notwendigen Ausgaben auch ohne Einzelbeschlüsse des Gemeinderates zu tätigen. Hierunter fällt auch der Abschluss von Ingenieurverträgen. Sollten bis zur nächsten Sitzung des Gemeinderates am 29.07.2014 noch zeitnah Entscheidungen gefällt werden können, so wird das Gremium mit beteiligt.

 

In der Aussprache wird deutlich, dass der Gemeinderat dem Vorschlag der Verwaltung, dem Ersten Bürgermeister umfangreiche Vollmachten zu erteilen, nicht folgen möchte, wie sich aus dem nachfolgend wiedergegebenen Beschluss ergibt. Die Maßnahmen sollen vielmehr im Bauausschuss – gegebenenfalls nach gemeinsamer Beratung mit dem Generationen-, Sport- und Kulturausschuss – abschließend behandelt werden. Unberührt bleibt die Zuständigkeit des Ersten Bürgermeisters für einzelne Maßnahmen, deren Kosten 15.000 EUR nicht übersteigen, dies betrifft die oben unter Nr. 2. genannte Verbindungstür.

 

Die Zusammenlegung eines kleinen Gruppenraums mit einem Garderobenraum, womit ein größerer Gruppenraum gewonnen werden soll (siehe oben Nr. 3.), hält der Gemeinderat nicht für vordringlich.

 

 


Anwesend:

16

/ mit

16

gegen

0

Stimmen