Beschluss:
Um
die Nutzung der notwendigen schulischen Einrichtungen und der Mittagsbetreuung
rechtzeitig ab dem neuen Schuljahr 2014/15 sicherzustellen, wird der
Bauausschuss ermächtigt, die erforderlichen Beschlüsse anstelle des
Gemeinderats zu fassen; insbesondere die Beschränkung, über Vergaben nur bis zu
einer Wertgrenze von 50.000 EUR entscheiden zu dürfen (§ 8
Abs. 3 Nr. 2 Buchst. b Geschäftsordnung), wird in Bezug auf die folgenden
Maßnahmen aufgehoben:
- Installation eines Treppenlifts in das Untergeschoss des
südlichen Schulhaustrakts,
- Errichtung von drei Mittagsbetreuungsräumen sowie
Sanitäranlagen, Teeküche und Nebenräumen in Modulbauweise.
Diese
Ermächtigung umfasst alle mit diesen Maßnahmen in Zusammenhang stehenden
notwendigen Aufgaben (Abschluss von Ingenieurverträgen, Abschluss von Mietverträgen
z.B. für den Treppenlift oder die Module usw.).
Sachverhalt:
Im
kommenden Schuljahr müssen eine zusätzliche Eingangsklasse der Jahrgangsstufe
1/2 (flexible Jahrgangsklasse) sowie die bisher fünfgruppige Mittagsbetreuung
um zwei weitere auf dann sieben Gruppen erweitert werden. Dazu sind bauliche
Anpassungen und Ergänzungen am Schulgebäude erforderlich. Dies betrifft:
1. Installation eines Treppenlifts
in das Untergeschoss des südlichen Schulhaustrakts, um einer behinderten
Schülerin im kommenden Schuljahr zu ermöglichen, den Mehrzweckraum und den
Werkraum zu erreichen (und von dort aus das neue Klassenzimmer und einen
Mittagsbetreuungsraum),
2. Schaffen einer Verbindungstür
vom Mehrzweckraum in den anschließenden Mittagsbetreuungsraum, der zukünftig
als Klassenzimmer genutzt wird (so sind dieses neue Klassenzimmer und der
daneben liegende Mittagsbetreuungsraum behindertengerecht zu erreichen, ohne im
nördlichen Schulhaustrakt einen weiteren Treppenlift in das Untergeschoss
installieren zu müssen),
3. Umbau des bis jetzt in einen
kleinen Gruppenraum und einen Garderobenraum geteilten Zimmertrakts im nördlichen
Obergeschoss in einen großen Gruppenraum (dann wären alle Klassenzimmer gleich
aufgeteilt),
4. Errichtung von drei
Mittagsbetreuungsräumen sowie Sanitäranlagen, Teeküche und Nebenräumen in einem
temporären Gebäude, das in Modulbauweise neben der Schule (alter
Basketballplatz) oder auf der Wiese neben dem Parkplatz der Turnhalle erstellt
werden könnte (auf die Nutzung und dafür notwendige Ertüchtigung des von den
Musikgruppen genutzten Probenraums im Untergeschoss der Turnhalle – wie von der
Verwaltung zunächst angedacht – kann dann verzichtet werden).
Diese
Einzelmaßnahmen erfordern neben der gründlichen Vorplanung auch eine zeitnahe
Umsetzung. Das neue Schuljahr beginnt am 16.09.2014 und bis dahin müssen die
Arbeiten abgeschlossen sein. Da einige der o.g. Maßnahmen im Einzelfall die
15.000-Euro-Grenze überschreiten werden (Betrag, den der Erste Bürgermeister
ohne Beschluss des Gemeinderats anordnen kann) und weder der Bauausschuss noch
der Gemeinderat auf Grund der lediglich vierwöchigen Sitzungsperioden (im
August finden gar keine Sitzungen statt) rechtzeitig zur Verfügung stehen, ist
zu befürchten, dass auf Grund der Ausschreibungs- und Vergabemodalitäten die
Arbeiten nicht rechtzeitig bis zum Beginn des neuen Schuljahres ausgeführt
werden können.
Um dies
trotzdem zu ermöglichen, schlägt die Verwaltung vor, den Ersten Bürgermeister
zu ermächtigen, die notwendigen Ausgaben auch ohne Einzelbeschlüsse des
Gemeinderates zu tätigen. Hierunter fällt auch der Abschluss von
Ingenieurverträgen. Sollten bis zur nächsten Sitzung des Gemeinderates am
29.07.2014 noch zeitnah Entscheidungen gefällt werden können, so wird das
Gremium mit beteiligt.
In
der Aussprache wird deutlich, dass der Gemeinderat dem Vorschlag der
Verwaltung, dem Ersten Bürgermeister umfangreiche Vollmachten zu erteilen,
nicht folgen möchte, wie sich aus dem nachfolgend wiedergegebenen Beschluss
ergibt. Die Maßnahmen sollen vielmehr im Bauausschuss – gegebenenfalls nach
gemeinsamer Beratung mit dem Generationen-, Sport- und Kulturausschuss – abschließend
behandelt werden. Unberührt bleibt die Zuständigkeit des Ersten Bürgermeisters
für einzelne Maßnahmen, deren Kosten 15.000 EUR nicht übersteigen, dies
betrifft die oben unter Nr. 2. genannte Verbindungstür.
Die
Zusammenlegung eines kleinen Gruppenraums mit einem Garderobenraum, womit ein
größerer Gruppenraum gewonnen werden soll (siehe oben Nr. 3.), hält der
Gemeinderat nicht für vordringlich.
Anwesend: |
16 |
/ mit |
16 |
gegen |
0 |
Stimmen |