Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung von sechs Carportstellplätzen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 382/8, Baumzeil 5, wird unter folgenden Auflagen erteilt:

 

  • Die Carportanlage darf keine Seitenwände oder Tore/Türen etc. erhalten, sondern nur eine Bedachung. Ausgenommen hiervon sind lediglich die kleinen Anbauten an der Stirnseite der Carports.

 

Eine isolierte Befreiung im Sinne der BayBO sowie eine Abweichung von § 5 Abs. 3 der gemeindlichen Stellplatz- und Garagensatzung kann durch die Verwaltung erteilt werden.


Sachverhalt:

 

Das geplante Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Bräuningshofer Wegäcker“, außerhalb der dort festgesetzten Baugrenzen für Garagen. Eine (isolierte) Befreiung von den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes wäre ebenso notwendig wie eine Abweichung von § 5 Abs. 3 der gemeindlichen Stellplatz- und Garagensatzung in Bezug auf den erforderlichen Stauraum.


Anwesend:

5

/ mit

5

gegen

0

Stimmen