Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1

Beschluss:

 

Die Gemeinde Bubenreuth erteilt Herrn Rechtsanwalt Jan Eißfeld, Kanzlei Negendanck, Eißfeld und Kollegen, das Mandat, die Gemeinde Bubenreuth in den oder dem verbundenen, gegen den Bebauungsplan „Rudelsweiherstraße“ gerichteten Normenkontrollverfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zu vertreten. Eine Untervertretung durch weitere Rechtsanwälte der Kanzlei wird zugelassen.


Sachverhalt:

 

Drei Grundstückseigentümer im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Rudelsweiherstraße“, die in den Abwägungsentscheidungen der Gemeinde mit ihren Argumenten nicht bis zu den von ihnen gewünschten Zielen durchgedrungen sind, haben nun unabhängig voneinander Normenkontrollanträge beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) zur Überprüfung des Bebauungsplans eingereicht.

 

Die Gemeinde ist Beteiligte in den bzw. dem gerichtlichen Verfahren, für das der VGH einen vorläufigen Streitwert von 40.000 EUR festgesetzt hat. Da sich Beteiligte bei Verfahren vor dem VGH durch Prozessbevollmächtigte vertreten lassen müssen (Anwaltszwang), muss die Gemeinde einem geeigneten und beim VGH zugelassenen Anwalt ein Mandat erteilen.

 

Wir erhalten durch unsere Versicherung Rechtsschutz und haben mit ihr einen Anwalt ausgewählt. Für die Erteilung eines Mandats bedarf es eines Gemeinderatsbeschlusses, da der (vorläufige) Streitwert 15.000 EUR übersteigt (bis zu diesem Betrag wäre der Erster Bürgermeister zur Entscheidung berechtigt; siehe § 12 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a) Geschäftsordnung).

 

Nach kurzer ergänzender Erläuterung des Sachverhalts durch die Verwaltung fasst der Gemeinderat folgenden


Anwesend:

16

/ mit

15

gegen

1

Stimme