Beschluss:
Die Gemeinde Bubenreuth erteilt Herrn Rechtsanwalt Jan Eißfeld, Kanzlei Negendanck, Eißfeld und Kollegen, das Mandat, die Gemeinde Bubenreuth in den oder dem verbundenen, gegen den Bebauungsplan „Rudelsweiherstraße“ gerichteten Normenkontrollverfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zu vertreten. Eine Untervertretung durch weitere Rechtsanwälte der Kanzlei wird zugelassen.
Sachverhalt:
Drei Grundstückseigentümer im
Geltungsbereich des Bebauungsplans „Rudelsweiherstraße“, die in den
Abwägungsentscheidungen der Gemeinde mit ihren Argumenten nicht bis zu den von
ihnen gewünschten Zielen durchgedrungen sind, haben nun unabhängig voneinander
Normenkontrollanträge beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) zur
Überprüfung des Bebauungsplans eingereicht.
Die Gemeinde ist Beteiligte in
den bzw. dem gerichtlichen Verfahren, für das der VGH einen vorläufigen
Streitwert von 40.000 EUR festgesetzt hat. Da sich Beteiligte bei Verfahren
vor dem VGH durch Prozessbevollmächtigte vertreten lassen müssen (Anwaltszwang),
muss die Gemeinde einem geeigneten und beim VGH zugelassenen Anwalt ein Mandat
erteilen.
Wir erhalten durch unsere
Versicherung Rechtsschutz und haben mit ihr einen Anwalt ausgewählt. Für die
Erteilung eines Mandats bedarf es eines Gemeinderatsbeschlusses, da der
(vorläufige) Streitwert 15.000 EUR übersteigt (bis zu diesem Betrag wäre
der Erster Bürgermeister zur Entscheidung berechtigt; siehe § 12
Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a) Geschäftsordnung).
Nach kurzer ergänzender Erläuterung des Sachverhalts durch die Verwaltung fasst der Gemeinderat folgenden
Anwesend: |
16 |
/ mit |
15 |
gegen |
1 |
Stimme |