(Zu dem Tagesordnungspunkt sind Herr Dr. Dieter Raake, Arbeitskreis Ortsentwicklung, sowie Frau Ulrike Krämer und Herr Florian Bader, beide Technische Hochschule Nürnberg, geladen und erschienen.)

 

Wortprotokoll:

 

Mit Schreiben vom 03.06.2014 bittet Herr Prof. Dr. Woditsch von der Technischen Hochschule Nürnberg (TH) um die Zusage der Gemeinde, dass sie einen wissenschaftlichen Mitarbeiter, der das „Projekt Bubenreuth 4.0“ kontinuierlich begleitet, zu 50 % mitfinanziert.

 

Gemäß Beschluss vom 19.11.2013 übernimmt die Gemeinde die Grundfinanzierung des Forschungsvorhabens über die Jahre 2014 und 2015 in Höhe von insgesamt 150.000 EUR, aber nur dann, wenn die Gemeinde dazu eine staatliche Zuwendung erhält.

 

Der Entwurf eines entsprechenden Förderantrags an die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern wird gerade von der Verwaltung mit der Regierung von Mittelfranken abgestimmt; der Antrag ist den Gemeinderatsmitgliedern bekannt.

 

Die Verwaltung stellt sodann den Sachstand des Förderantrags dar. Demnach stehen momentan Gesamtkosten von deutlich über 200.000 EUR im Raum, davon für den Einsatz der Technischen Hochschule Nürnberg (TH) von rund 64.000 EUR. Die Oberste Baubehörde möchte die Kosten jedoch bei 160.000 EUR begrenzen und hinterfragt besonders intensiv den Ansatz für die TH.

 

Diese könne in den Prozess weiter eingebunden bleiben, aber es müsse geklärt und im Antrag genau beschrieben werden, welche Aufgaben sie übernehmen könne und wolle und zu welchem Preis. Einem pauschalen Ansatz eines höheren Anteils der Personalkosten eines wissenschaftlichen Mitarbeiters der TH für einen Zeitraum von ein bis zwei Jahren steht der Zuwendungsgeber ablehnend gegenüber.

 

Der Zuwendungsgeber verlangt auch, dass ein einschlägig erfahrenes Planungsbüro mitwirkt, das den Ortsentwicklungsprozess städtebaulich begleitet und überdies das Projekt steuert. Über diese Leistungen müssen mindestens zwei Angebote eingeholt werden. Der Verwaltung liegt erst ein Angebot vor, das die beiden Leistungsbereiche abdeckt; ein weiteres Planungsbüro muss deshalb noch angefragt werden (je ein Angebot über die städtebauliche Begleitung und eine davon gesonderte Projektsteuerung liegen ebenfalls vor; eine Aufteilung der beiden Funktionen auf zwei Stellen wird vom Zuwendungsgeber jedoch nicht für sinnvoll erachtet).

 

Herr Dr. Raake betont, dass es aus Sicht des Arbeitskreises Ortsentwicklung hilfreich und notwendig ist, die TH – neben den beruflichen Städteplanern – am weiteren Prozess zu beteiligen, die einen unverstellten Blick von außen gewährleiste und die ein hohes Potential für Innovationen biete.

 

In der Aussprache zollt der Gemeinderat Herrn Wolfgang Friedrich vom Arbeitskreis Ortsentwicklung höchsten Respekt, der den Förderantrag federführend verfasst hat. Der Antrag könne, ohne dass es über den Grundsatzbeschluss vom 19.11.2013 hinaus einer weiteren Beschlussfassung bedürfe, vom Ersten Bürgermeister gestellt werden (gegebenenfalls muss noch ein gesonderter Beschluss gefasst werden, mit dem die Gemeinde dem Zuwendungsgeber zusichert, dass sie ihren Eigenanteil an der Finanzierung des Projekts aufbringt; Anm. d. Verf.).