Wortprotokoll:

 

Der Zweite Bürgermeister hat gemäß § 38 Abs. 1 Beamtenstatusgesetz i.V.m. Art. 27 Abs. 1 KWBG in der nach dem Beginn seiner Amtszeit ersten Sitzung des Gemeinderats einen Diensteid zu leisten. Erster Bürgermeister Norbert Stumpf vereidigt Herrn Johannes Karl im Anschluss an dessen Wahl zum Zweiten Bürgermeister mit der vorgeschriebenen Eidesformel.