Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

 

Die Gemeinde Bubenreuth gewährt im Haushaltsjahr 2014 Zuschüsse entsprechend der dem Haushaltsplan beigefügten Liste nach dem Stand vom 22.04.2014.

 


Sachverhalt:

 

Gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. e der Geschäftsordnung (GesO) fällt die Entscheidung über die Gewährung von Zuschüssen mit einem Betrag von über 1.000 EUR im Einzelfall in die Zuständigkeit des Gemeinderats.

 

Die dem Gemeinderat zur Entscheidung vorliegende Zuschussliste (Stand vom 22.04.2014) wurde gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. c GesO im Finanz- und Personalausschuss vorberaten und darüber bereits Einvernehmen erzielt. Die Liste ist dem Haushaltsplan als Anlage beizufügen.

 

 


Anwesend:

14

/ mit

14

gegen

0

Stimmen