Beschluss:
Die Gemeinde Bubenreuth erlässt folgende Satzung:
HAUSHALTSSATZUNG
der Gemeinde Bubenreuth
für das Haushaltsjahr 2014
(Ausfertigungsdatum)
Auf
Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Bubenreuth
folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der
als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit
festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 8.053.300 EUR
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.526.100 EUR
ab.
§ 2
Der
Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 500.000 EUR festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die
Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1.
Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 360 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 360
v.H.
2. Gewerbesteuer 360
v.H.
§ 5
Der
Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem
Haushaltsplan wird auf 450.000 EUR festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt
mit dem 1. Januar 2014 in Kraft.
(Ausfertigung)
Sachverhalt:
Zur Haushalts- und Finanzplanung geben die Sprecher der
Fraktionen sowie weitere Gemeinderatsmitglieder ihre Stellungnahmen ab. Darin
kommt zum Ausdruck, dass Investitionsprogramm, Finanzplan und Haushalt in der
vorliegenden Form weit überwiegend Zustimmung finden.
Sodann wird über Finanzplan und Investitionsprogramm, die dem Haushalt zugrundeliegende Zuschussliste sowie über Haushaltsatzung und Haushaltsplan abgestimmt.
Der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2014 wurden im Finanz- und Personalausschuss vorberaten und einvernehmlich in die vorliegende Fassung vom 16.04.2014 gebracht, die dem Gemeinderat zur Beschlussfassung anempfohlen wird.
Anwesend: |
14 |
/ mit |
13 |
gegen |
1 |
Stimme |