Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zu den beantragten Baumfällmaßnahmen auf den Grundstücken Fl.-Nr. 485/419, 485/88 und 485/97, Rudelsweiherstraße 20, wird unter folgenden Voraussetzungen ausnahmsweise erteilt:

 

  1. Nachweis einer fachlichen Begutachtung, dass es sich bei den zu fällenden Bäumen nicht um Habitatbäume für Fledermaus, Mittelspecht oder Eremit handelt.
  2. Fällungen dürfen nur in den Monaten Oktober und November durchgeführt werden.
  3. Für jeden beseitigten Baum sind als cef-Maßnahme drei Fledermaus-Flachkästen in der nach Nummer 1 des Bebauungsplanes festgesetzten Schutzzone oder nach Maßgabe des Landratsamtes (Untere Naturschutzbehörde) an anderer Stelle anzubringen; diese Kompensationsmaßnahme ist in geeigneter Weise (fotodokumentarisch) zu dokumentieren.
  4. Es dürfen nur die 49 Bäume, die in der Anlage 3 zum Fällantrag aufgeführt sind, entfernt werden.

 

Da der vorliegende Fällantrag zwar eng mit einer späteren Bebauung verknüpft ist, rechtlich aber nicht im direkten Zusammenhang mit einem Bauantrag gestellt wird, ist durch die Gemeinde ein Bescheid im Rahmen einer "isolierten Ausnahme" im Sinne von Art. 63 Abs. 3 der Bayerischen Bauordnung zu erteilen.


Sachverhalt:

 

Die drei Einzelgrundstücke liegen innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 5/23 "Rudelsweiherstraße und sind derzeit mit einem Einfamilienhaus bebaut. Dieses Einfamilienhaus wird abgebrochen und auf dem Areal sollen vier (edt.) Doppelhäuser errichtet werden.

 

Gemäß dem rechtskräftigen Bebauungsplan sollen auch bestimmte Einzelgehölze außerhalb der besonderen Schutzzone entlang der Rudelsweiherstraße geschützt werden und dürfen nur unter Beachtung der in Nr. 2 der weiteren textlichen Festsetzungen zu diesem Bebauungsplan getroffenen Regelungen entfernt werden.

 

Nach Aussage des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt ist bei Vorliegen der entsprechenden Bedingungen eine "isolierte Ausnahme" von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Rudelsweiherstraße" durch die Gemeinde zu erstellen, da die Fällmaßnahmen nicht zusammen mit einem Bauvorhaben beantragt weden.


Anwesend:

6

/ mit

6

gegen

0

Stimmen