Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Beschluss:

 

Dem Antrag der Katholische Kirchenstiftung „Maria Heimsuchung“ vom 18.02.2014 wird nur insoweit entsprochen, als die Gemeinde Bubenreuth von den im Kindergarten St. Marien zur Aufnahme vor dem vollendeten dritten Lebensjahr vorgesehenen Kindern nur diejenigen mit dem erhöhten Gewichtungsfaktor 2,0 über das gesamte Kindergartenjahr 2014/15 fördert, die ab 01.12.2011 geboren sind; dies betrifft sieben Kinder. Die gesetzlich vorgeschriebene Förderung der noch nicht dreijährigen Kinder mit dem Gewichtungsfaktor 2,0 bleibt unberührt.

 


Sachverhalt:

 

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 04.06.2013 wurde dem katholischen Kindergarten St. Marien eine Förderung von neun Kindern unter drei Jahren mit Gewichtungsfaktor 2,0 für das gesamte Kindergartenjahr 2013/14 genehmigt und zwar auch dann mit diesem Gewichtungsfaktor und für das vollständige Kindergartenjahr, wenn das jeweilige Kind im Laufe des Kindergartenjahres das dritte Lebensjahr vollendet.

 

Die Katholische Kirchenstiftung „Maria Heimsuchung“ hat mit Datum vom 18.02.2014 wiederum Antrag gestellt, diese Regelung auch im Kindergartenjahr 2014/15 für nach dem derzeitigen Stand insgesamt 14 Kinder anzuwenden. Von diesen 14 Kindern werden in den Monaten Oktober und November 2014 bereits 7 Kinder das 3. Lebensjahr vollenden.

 

Es ist nach Kenntnis der Verwaltung nicht zu befürchten, dass sich diese Förderung auf die Auslastung der beiden Kinderkrippen in Bubenreuth auswirkt. Ein Kind wechselt zwar aus einer Krippe in den Kindergarten, dies erfolgt aber auf ausdrücklichen Wunsch der Eltern und letztlich auch unabhängig von der Höhe der Förderung. Die weiteren Kinder haben eine Krippe nicht besucht und sollen nach dem Willen ihrer Eltern auch keine Krippe besuchen.

 

Der Vorsitzende teilt ergänzend mit, dass zwischenzeitlich ein weiterer, auf das gleiche Ziel gerichteter Förderantrag des Musikkindergartens bei der Gemeinde eingegangen ist.

 

In der Aussprache wird der Verwaltung aufgegeben, in Absprache mit den Trägern aller Kindergärten und Krippen eine generelle Regelung zur Beschlussfassung auszuarbeiten, damit künftig Einzelfallentscheidungen vermieden werden können.

 

In der Beratung vertritt GRM Winkelmann die Meinung, dass in Bubenreuth über einen örtlichen Bedarf hinaus Krippenplätze eingerichtet wurden, was sich an dem hohen Anteil auswärtiger Krippenkinder im „Mäuseland“ zeige. Sobald für diese Kinder in ihren Heimatgemeinden ein entsprechendes Betreuungsangebot geschaffen werde, würden die Bubenreuther Einrichtungen geringer ausgelastet und dann gegebenenfalls zueinander in Konkurrenz treten.

 

GRM Schmucker-Knoll mahnt die gesetzlich vorgeschriebene Bedarfsplanung an, die prognostisch auch das gegebenenfalls zu erwartende Baugebiet „Rothweiher“ zu berücksichtigen habe.

 

Die Verwaltung teilt mit, dass eine örtliche Bedarfsplanung und darauf aufbauend ein Gesamtkonzept für die Kinderbetreuung erststellt werden, sobald das Ergebnis der von der Elterninitiative gerade vorbereiteten Umfrage zur Kinderbetreuung vorliegt.

 

Sodann beschließt der Gemeinderat:


Anwesend:

17

/ mit

17

gegen

0

Stimmen