Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur Nutzungsänderung bzw. Fortsetzung der Nutzungsänderung einer Wohnungseinheit als Geschäftsraum für einen Dienstleister (Bürobedarf, Kopierservice und Präsente) in dem Anwesen Fl.-Nr. 382/117, Bussardstraße 46, wird – ohne Befristung – erteilt.

 


Sachverhalt:

 

Der Nutzungsänderung von Wohnen in Gewerbe (Geschäftsraum für einen Dienstleister) wurde vom Gemeinderat in der Sitzung am 07.07.2009 das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Die geänderte Nutzung hat das Landratsamt Erlangen-Höchstadt mit Bescheid vom 11.08.2009/06.10.2009 auf Veranlassung des Antragstellers auf eine Dauer von fünf Jahren ab Bestandskraft des Bescheides befristet.

 

Da zwischenzeitlich keine gravierenden negativen Auswirkungen dieser gewerblichen Nutzung in einem Wohngebäude bekannt geworden sind, sich der Umfang der Tätigkeit kaum verändert hat (ein Kopiergerät weniger) und der Gemeinderat schon im Jahre 2009 von sich aus keine Befristung für erforderlich hielt, wird vorgeschlagen, das gemeindliche Einvernehmen auch weiterhin zu erteilen. Die erforderlichen Kundenparkplätze können in der Nähe bereitgestellt werden; der geforderte Angestelltenparkplatz ist als Garage vorhanden.

 

Nach kurzer Beratung beschließt der Gemeinderat wie folgt:


Anwesend:

17

/ mit

17

gegen

0

Stimmen