Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zum Dachgeschossausbau an dem bestehenden Einfamilienwohnhaus auf dem Grundstück Fl.-Nr. 353/17, Bussardstraße 19, kann nicht in Aussicht gestellt werden. Die zur Verwirklichung des Bauvorhabens notwendigen Abweichungen vom rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 5/6 "Wiesenweg" ‑ Änderung der Bauweise von 1 Vollgeschoss (zwingend) in 2 Vollgeschosse; Änderung der Dachneigung von max. 27° auf rund 50° ‑ wären so gravierend, dass hier eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht mehr ausreicht, sondern der gesamte Bebauungsplan geändert werden müsste. Wegen des zu erwartenden Widerstandes der Mehrheit der Anlieger (Ergebnis der Gesprächsrunde mit den Anwohnern am 06.02.2014) und dem anstehenden Bürgerbegehren erscheint ein solches Vorhaben aber wenig aussichtsreich und wird daher vom Bau- und Umweltausschuss auch aus diesen Gründen nicht weiter betrieben.


Sachverhalt:

 

Das vorhandene Gebäude liegt innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 5/6 „Wiesenweg“ und entspricht momentan den dort getroffenen Festsetzungen.

 

Zur Realisierung des Dachgeschossausbaus wären allerdings Befreiungen von den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes notwendig:

 

  • Änderung der Bauweise von 1 Vollgeschoss (zwingend) in 2 Vollgeschosse
  • Änderung der Dachneigung von max. 27° auf rund 50°

 

Die Baugrenzen werden, so weit aus den Unterlagen ersichtlich, eingehalten; auch sonst sind wahrscheinlich keine weiteren Befreiungen von den Festsetzungen notwendig.

 

Entscheidend für die Durchführung des Vorhabens ist die Frage, ob sich die Gemeinde Bubenreuth eine Neuausrichtung des Bebauungsplanes dahingehend vorstellen kann, auch die im äußersten Norden des Plangebiets vorgesehene eingeschossige Bebauung aufzugeben und zumindest im Dachgeschoss ein zweites Vollgeschoss zuzulassen (siehe hierzu die ausführlichen Einlassungen der Antragstellerin).

 

Eine weitere Frage wäre, ob zur Realisierung entsprechender Dachausbauten noch Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans ausreichen, oder ob nicht der Bebauungsplan geändert werden müsste.

 

Zwischenzeitlich wurde am 06.02.2014 eine Gesprächsrunde mit den Anwohnern der Bussardstraße, die von der Änderung des Bebauungsplanes am stärksten mit betroffen wären, durchgeführt. Die näheren Einhzelheiten entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Protokoll. Wie in der Sitzung am 21.01.2014 beschlossen, soll das weitere Vorgehen durch den Bauausschuss abgeklärt werden.


Anwesend:

7

/ mit

7

gegen

0

Stimmen