Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Genehmigungsfreistellung zur Errichtung von Dachgauben auf dem bestehenden Doppelhaus auf dem Grundstück Fl.-Nr. 10/8, Meisenweg 8, kann erteilt werden.


Sachverhalt:

 

Das Bauvorhaben wurde am 19.12.2008 durch die Gemeinde bereits von einem Genehmigungsverfahren freigestellt, da alle Vorgaben des betreffenden Bebauungsplanes Nr. 5/6 "Wiesenweg" eingehalten wurden. Das Bauvorhaben wurde aber nie verwirklicht, die Geltungsdauer der Genehmigungsfreistellung ist bereits abgelaufen.

 

Der jetzt vorliegende Bauantrag entspricht genau dem bereits einmal eingereichten Bauvorhaben, das allerdings nie verwirklicht wurde. Gegen eine neuerliche Erteilung der Genehmigungsfreistellung bestehen Seitens der Verwaltung keine Einwände.


Anwesend:

7

/ mit

7

gegen

0

Stimmen