Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer Garage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 93/16, Jahnstraße 19, wird erteilt. Gleichzeitig wird eine Befreiung von den entsprechenden Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 5/5 "Nördlich der Schule" mit erteilt. Die Verwaltung wird bereits jetzt ermächtigt, bei Vorliegen der erforderlichen Unterlagen und Nachweise einen entsprechenden Bescheid unter Beachtung der gemeindlichen Stellplatz- und Garagensatzung zu erlassen.

 


Sachverhalt:

 

Die geplante Garage soll auf einer Fläche errichtet werden, die lt. rechtskräftigem Bebauungsplan Nr. 5/5 "Nördlich der Schule" hierfür nicht vorgesehen ist. Auf Grund der vom Antragsteller vorgebrachten Gründe kann sich die Verwaltung die Errichtung einer Garage am geplanten Standort vorstellen. Nachbarinteressen werden nicht verletzt und für den fließenden Verkehr (Sichtdreieck) ergibt sich bei Einhaltung der vorgeschlagenen Maßnahmen sogar eine Verbesserung der Sicht. Das gemeindliche Einvernehmen sollte in Aussicht gestellt werden, bzw. sollte die Verwaltung ermächtigt werden bei Vorliegen der erforderlichen Unterlagen und Nachweise einen entsprechenden Bescheid zu erlassen.


Anwesend:

7

/ mit

7

gegen

0

Stimmen