Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt den vorgelegten Bebauungsvorschlag zum Dachgeschossausbau an dem bestehenden Einfamilienwohnhaus auf dem Grundstück Fl.-Nr. 353/17, Bussardstraße 19, zur Kenntnis.

 

Es wird zuerst festgestellt, dass eine Entscheidung hierzu nicht nur für das o.g. Grundstück, sondern für alle Grundstücke des Bebauungsplanes Wiesenweg nördlich der Bussardstraße Bedeutung hätte. Wegen der dann zu erwartenden massiven Auswirkungen einer evtl. Änderung von Dachform und Bauweise auf die Nachbargrundstücke, benötigt der Bau- und Umweltausschuss die Meinung der insgesamt betroffenen Grundstückseigentümer. Hierzu sind diese in geeigneter Weise von der Verwaltung anzuschreiben und zu einem Gespräch (runder Tisch) einzuladen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt durch das Landratsamt Erlangen-Höchstadt prüfen zu lassen, ob zur Verwirklichung dieser Art von Bauvorhaben eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/5 „Wiesenweg“ notwendig ist, oder ob dieses Ziel noch mit Befreiungen von den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes erreicht werden kann.

 

Erst nach Vorliegen dieser Erkenntnisse und Bekanntgabe an den Bau- und Umweltausschuss kann dieser in einer seiner nächsten Sitzungen über das weitere Vorgehen bzgl. einer generellen Neugestaltung von Dachform und Bauweise für die Grundstücke nördlich der Bussardstraße entscheiden.


Sachverhalt:

 

Das vorhandene Gebäude liegt innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 5/6 „Wiesenweg“ und entspricht momentan den dort getroffenen Festsetzungen.

 

Zur Realisierung des Dachgeschossausbaus wären allerdings Befreiungen von den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes notwendig:

 

  • Änderung der Bauweise von 1 Vollgeschoss (zwingend) in 2 Vollgeschosse
  • Änderung der Dachneigung von max. 27° auf rund 50°

 

Die Baugrenzen werden, so weit aus den Unterlagen ersichtlich, eingehalten; auch sonst sind wahrscheinlich keine weiteren Befreiungen von den Festsetzungen notwendig.

 

Entscheidend für die Durchführbarkeit des Vorhabens ist die Frage, ob sich die Gemeinde Bubenreuth eine Neuausrichtung des Bebauungsplanes dahingehend vorstellen kann, auch die im äußersten Norden des Plangebiets vorgesehene eingeschossige Bebauung aufzugeben und zumindest im Dachgeschoss ein zweites Vollgeschoss zuzulassen (siehe hierzu die ausführlichen Einlassungen der Antragstellerin).

 

Eine weitere Frage wäre, ob zur Realisierung entsprechender Dachausbauten noch Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans ausreichen, oder ob nicht der Bebauungsplan als solcher geändert werden müsste.


Anwesend:

7

/ mit

7

gegen

0

Stimmen