Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid wegen des Abbruchs einer Garagenhälfte und des Neubaus eines Einfamilienwohnhauses auf einer Teilfläche des Grundstücks Fl.-Nr. 37, Nähe Birkenallee 1, wird erteilt. Sämtliche bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Vorschriften und die Vorgaben der Stellplatz- und Garagensatzung der Gemeinde Bubenreuth sind einzuhalten.


Sachverhalt:

 

Das geplante Bauvorhaben liegt innerhalb des rechtskräftigen Flächennutzungsplans der Gemeinde Bubenreuth in einem Gebiet, für das kein Bebauungsplan aufgestellt ist. Der Gebietstyp gem. FNP ist „Dorfgebiet“. Eine Bebauung richtet sich nach den Vorgaben des § 34 BauGB.

 

Da nach Angaben des Planers keine bauordnungsrechtlichen Abweichungen (z.B. Abstandsflächen) vorliegen, geht es in erster Linie um das Einfügegebot des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB und darum, ob das Ortsbild im Sinne von § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB beeinträchtigt wird.

 

So weit erkennbar, sind keine Verstöße gegen § 34 BauGB zu erkennen. Wenn zukünftig alle bauordnungsrechtlichen Vorschriften und die Stellplatz- und Garagensatzung der Gemeinde beachtet werden, sollte das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid erteilt werden.


Anwesend:

7

/ mit

7

gegen

0

Stimmen