Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt Kenntnis vom Antrag auf Vorbescheid zum Abriss des bestehenden Reiheneckhauses und Wiederaufbau mit Erweiterung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 485/407, Sudetenstraße 14. Nach ausführlicher Diskussion kann der Bau- und Umweltausschuss das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilen, da die beabsichtigte Bauweise und die daraus resultierende Gestaltung des Gebäudes (vor allem die Dachlandschaft) sich nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Die in der Sudetenstraße überwiegend noch vorhandene Reihenhausgestaltung der „Siedlerhäuser“ aus den frühen Nachkriegsjahren soll auch zukünftig so weit als möglich erhalten bleiben, obwohl kein offizieller Denkmal- oder Ensembleschutz besteht. Besonders die Frontansicht der Häuser zur Sudetenstraße hin erscheint besonders schützenswert. Wegen der durch das geplante Bauvorhaben durchaus möglichen Beeinträchtigung des Ortsbildes wird die Angelegenheit zur abschließenden Beratung und Beschlussfassung an den Gemeinderat weitergeleitet.


Sachverhalt:

 

Das Baugrundstück liegt nicht im Bereich eines Bebauungsplanes, aber laut rechtskräftigem Flächennutzungsplan in einem Mischgebiet (MI).

 

So weit erkennbar, werden die Vorgaben des Bauplanungsrechts und des Bauordnugsrechts eingehalten. Verbindliche Angaben zur Grundflächen- und Geschossflächenzahl z.B. lagen dem Antrag allerdings nicht bei. Bei dem geplanten Bauvorhaben steht nach Meinung der Verwaltung aber sowieso die Frage nach dem Einfügen in die Eigenart der näheren Umgebung (siehe Dachlandschaft) im Vordergrund. Die Überlegungen von Bauherrn und Planer können sehr detailliert dem als Anlage beiliegenden Anschreiben entnommen werden.

 

Wegen dieser grundsätzlichen Fragestellung, deren Beantwortung in ganz verschiedene Richtungen gehen kann, wird von der Verwaltung auch keine Empfehlung abgegeben und ein evtl. Beschluss wäre in der Sitzung zu formulieren. Es wird dringend empfohlen, das Baugrundstück vor Ort in Augenschein zu nehmen.


Anwesend:

7

/ mit

7

gegen

0

Stimmen