Sitzung: 19.11.2013 Gemeinderat
Die Behandlung der
Angelegenheit erübrigt sich vorläufig, da – wie im vorangegangenen Unterpunkt
verabredet – erst nach Abstimmung mit den Grundstückseigentümern der genaue
Umgriff des Plangebiets festgelegt werden kann; ob das in Rede stehende
Vorhaben darin überhaupt zu liegen kommt, wird sich dann zeigen.