Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt den Vorschlag der Verwaltung zur Errichtung einer provisorischen Buswendeschleife im Rudelsweihertal vor dem südlichen Ortseingang zur Kenntnis und stimmt zu, dass diese Anlage im Frühjahr 2014 so rechtzeitig errichtet wird, dass sie bei Beginn des Ausbaus der ICE-/S-Bahn-Ausbaustrecke am 01.04.2014 dem Verkehr zur Verfügung steht.

 

Für dieses Vorhaben werden Kosten in Höhe von rund 50.000 EUR brutto angenommen. Diese Gesamtkosten sind im Haushalt für 2014 mit zu berücksichtigen. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, bereits jetzt im Vorgriff auf das Haushaltsjahr 2014 ein Ingenieurbüro mit der Planung, Vorbereitung und Durchführung der Ausschreibung zu beauftragen, um die geplanten Arbeiten rechtzeitig bis April 2014 abschließen zu können. Vergabeverfahren und Vergabe haben nach den gültigen Bestimmungen zu erfolgen.


Sachverhalt:

 

Wie dem Gemeinderat bereits bekannt, soll während der Bauphase an der ICE-/S-Bahn-Ausbaustrecke auch der Bubenreuther Weg beim Mausloch – zumindest während längerer Zeiträume – für den KFZ-Verkehr komplett gesperrt werden. Davon ist auch die Buslinie 253 des VGN betroffen.

 

Um den ÖPNV für die Bubenreuther Bürger einigermaßen aufrechterhalten zu können, bedarf es einer Interimslösung. Aus mehreren Alternativen bietet sich die Errichtung einer provisorischen Wendeschleife im Rudelsweihertal vor dem südlichen Ortseingang (Nähe Info-Bucht) besonders an. Die bekannten Haltestellen im Gemeindegebiet von Bubenreuth blieben erhalten, nur die Taktung der Linie müsste geändert werden, da der Bus wieder durch Bubenreuth zurück nach Erlangen fahren müsste – und umgekehrt natürlich auch nur über die Neue Straße den Ort bedienen könnte. Diese Variante der Schleifenlösung während der Bauzeit ist bereits mit dem VGN besprochen worden und findet dort große Zustimmung.

 

Das Ingenieurbüro „Hahn Bauleitung“ aus Erlangen hat bereits Überlegungen zur Realisierung des Vorhabens unter Berücksichtigung der „Richtlinien zur Anlage von Straßen“ (RASt 06) und der Vorgaben des VGN getroffen und auch die Kosten grob ermittelt. Diese belaufen sich für die Errichtung als auch für den Rückbau der Anlage einschließlich des Ingenieurhonorars auf rund 50.000 EUR brutto.

 

Diese Kosten für das Provisorium fließen in die Kosten der Gesamtmaßnahme mit ein und werden demnach auch zwischen dem Straßenbaulastträger und der Bahn gemäß dem in der Kreuzungsvereinbarung noch festzulegenden Schlüssel aufgeteilt.

 

In der Beratung werden Alternativen zur provisorischen Kehre erwogen. So wird überlegt, die Busse über eine Schleife über den Sandberg und die Meilwaldstraße fahren zu lassen oder über die Rudelsweiherstraße umzuleiten. Diese Möglichkeiten wurden von der Verwaltung schon geprüft, aber doch verworfen, da entweder die Straßen zu eng (Straße Am Sandberg) oder nicht ausreichend belastbar sind (Rudelsweiherstraße).


Anwesend:

14

/ mit

14

gegen

0

Stimmen