Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beruft Herrn Christian Benisch zum Wahlleiter und Herrn Helmut Racher zum stellvertretenden Wahlleiter für die Gemeindewahl 2014.


Am 16. März 2014 finden die Kommunalwahlen statt. Dazu müssen nach dem Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) – in der ab 01.01.2014 geltenden Fassung – ein Wahlleiter und dessen Stellvertreter berufen werden.

 

Die maßgebliche Bestimmung des Art. 5 Abs. 1 GLKrWG lautet wie folgt:

 

„Der Gemeinderat beruft den ersten Bürgermeister, einen der weiteren Bürgermeister, einen der weiteren Stellvertreter, ein sonstiges Gemeinderatsmitglied oder eine Person aus dem Kreis der Bediensteten der Gemeinde (…) zum Wahlleiter für die Gemeindewahlen. (…) Außerdem wird aus diesem Personenkreis zugleich eine stellvertretende Person berufen. Zum Wahlleiter für die Gemeindewahlen oder zu dessen Stellvertretung kann nicht berufen werden, wer bei der Wahl zum ersten Bürgermeister oder zum Gemeinderat mit seinem Einverständnis als sich bewerbende Person aufgestellt worden ist, für diese Wahlen eine Aufstellungsversammlung geleitet hat oder bei diesen Wahlen Beauftragter für den Wahlvorschlag oder dessen Stellvertretung ist (...).“

 

Da die Bewerberaufstellung für die Wahl noch nicht abgeschlossen ist bzw. sich noch Änderungen ergeben können und Erster Bürgermeister Greif vor der Wahl einen längeren Urlaub plant, schlägt die Verwaltung vor, den zuständigen Wahlsachbearbeiter der Gemeinde Bubenreuth, Herrn Christian Benisch, zum Wahlleiter und Herrn Helmut Racher zum stellvertretenden Wahlleiter zu berufen.

 

Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat:

 


Anwesend:

14

/ mit

14

gegen

0

Stimmen