Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Anbaus an dem bestehenden Mehrfamilienwohnhaus auf dem Grundstück Fl.-Nr. 485/549, Birkenallee 118, wird erteilt. Einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 5/3 „Südhang“ in Bezug auf die Überschreitung der Baugrenzen wird zugestimmt, da hierdurch die Grundzüge der Planung nicht beeinträchtig werden. Die nicht ausreichenden Abstandsflächen sind durch den Nachbarn (Abstandsflächenübernahmeerklärung) auszugleichen.


Sachverhalt:

 

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 5/3 „Südhang“. Der geplante Anbau entspricht nicht den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes, da die Baugrenzen überschritten werden. Außerdem können die Abstandsfläche nicht eingehalten werden und daher ist eine Abstandsflächenübernahmeerklärung der Nachbarn erforderlich. Aus diesen Gründen ist auch kein Genehmigungsfreistellungsverfahren möglich.


Anwesend:

7

/ mit

7

gegen

0

Stimmen