Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur Erweiterung des Verbrauchermarktes auf dem Grundstück Fl.-Nr. 217/1, Bruckwiesen 8, wird erteilt. Die erforderliche Anzahl von Stellplätzen nach der gemeindlichen Stellplatz- und Garagensatzung muss nachgewiesen werden.


Sachverhalt:

 

Das geplante Bauvorhaben liegt auf einem Grunstück im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 5/21 „Bruckwiesen“. So weit ersichtlich, werden die Vorgaben dieses Bebauungsplanes eingehalten. Da es sich aber um einen Sonderbau handelt, ist ein Genehmigungsfreistellungsverfahren nicht möglich und durch den Antrag auf Vorbescheid sollen etwaige weitere Vorgaben der Baugenehmigungsbehörde in Erfahrung gebracht werden (Immissionsschutz etc.).


Anwesend:

7

/ mit

7

gegen

0

Stimmen